Hundesteuer Wedemarkanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Wedemark amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Wedemark
Zuständiges Amt — Standort Wedemark
Öffnungszeiten — Steueramt Wedemark
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:00 Uhr, 13:00–15:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr, 13:00–15:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr | |
| Donnerstag | geschlossen | |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Wedemark.
Hundesteuersätze Wedemark — Übersicht 2026
| Kategorie | Wedemark | Ø Niedersachsen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 84,00 € | 72,00 € | +12,00 € |
| Zweithund | 120,00 € | 144,00 € | -24,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 660,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Wedemark). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. September 2026
Hundesteuer Wedemark 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Wedemark beträgt 84 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 120 € pro Jahr (43 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 660 € pro Jahr.
- Wedemark liegt damit 12 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
- Im Region Hannover ist Wedemark die 19.-teuerste von 21 Gemeinden.
- Unter den 901 amtlich verifizierten Gemeinden in Niedersachsen hat Wedemark den 69.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Wedemark in Niedersachsen.
Wer in Wedemark (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Wedemark derzeit 84,00 € pro Jahr fällig — 12 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen.
Mit 30.060 Einwohnern auf 167 km² zählt Wedemark zu den Mittelstadtn in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Wedemark.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Wedemark?
Die Hundesteuer in Wedemark ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 84,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 120,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 43 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 660,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Wedemark auf rund 1.092 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Wedemark nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Wedemark
Nicht jeder Hundehalter in Wedemark muss den vollen Steuersatz von 84 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Wedemark bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Wedemark
Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.
In Wedemark gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 660,00 € pro Jahr — das ist das 7.9-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Wedemark
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Wedemark. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Wedemark)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Wedemark: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Wedemark sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Wedemark gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 39 % bietet Wedemark gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen
Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Wedemark?
Mit einem Steuersatz von 84 € pro Jahr für den Ersthund liegt Wedemark 12 € über dem Durchschnitt von Niedersachsen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Niedersachsen.
Im Region Hannover ist Wedemark damit die 19.-teuerste von 21 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 101 €). Am günstigsten ist Burgwedel mit 60 €, am teuersten Seelze mit 158 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 901 amtlich verifizierten Gemeinden in Niedersachsen hat Wedemark den 69.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 92 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Wedemark liegt 36 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Wedemark einen Aufschlag von 43 % gegenüber dem Ersthund (120 € statt 84 €).
Bei 30.060 Einwohnern und einer Fläche von 167 km² ist Wedemark als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Wedemark
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Wedemark in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Wedemark wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Wedemark zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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