Hundesteuer Velenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund102.00pro Jahr
Zweithund184.00pro Jahr
Listenhund612.00pro Jahr
vs. Ø Nordrhein-Westfalen+6.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Velen

BehördeStadtverwaltung VelenSteueramt / Gemeindekasse
AdresseRamsdorf Str 19, 46342 Velen
Telefon02863 9260

Zuständiges Amt — Standort Velen

Öffnungszeiten — Steueramt Velen

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:30 Uhr, 14:00–17:00 Uhr
Dienstag08:00–12:30 Uhr, 14:00–17:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:30 Uhr
Donnerstag08:00–12:30 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Freitag08:00–12:30 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Velen.

Hundesteuersätze Velen — Übersicht 2026

KategorieVelenØ Nordrhein-WestfalenDifferenz
Ersthund102.0096.00 €+6.00
Zweithund184.00192.00 €-8.00
Listenhund / gefährl. Hund612.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Velen, Statistisches Landesamt Nordrhein-Westfalen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Velen 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Velen beträgt 102€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 184€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 612€ pro Jahr.
  • Velen liegt damit 6€ über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (96€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Velen in Nordrhein-Westfalen.

Sie möchten Ihren Hund in Velen anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Nordrhein-Westfalen sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.

Bei einer Bevölkerung von 13.381 Einwohnern ist Velen eine von vielen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Velen zahlen?

Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Velen bei 102.00 Euro. Ein Zweithund kostet 184.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-­lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 612 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 102€ für Ihren Ersthund können Sie in Velen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Velen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Velen eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Velen zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Nordrhein-Westfalen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Velen ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 612.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Velen

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Velen beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Velen.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Nordrhein-Westfalen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Velen: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Velen sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Nordrhein-Westfalen häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Velen gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Velen speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Velen – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Velen sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Velen.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Velen? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Nordrhein-Westfalen sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Velen steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Velen über 102.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Velen da?

Mit einem Steuersatz von 102€ pro Jahr für den Ersthund liegt Velen 6€ über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Der Steuersatz in Velen bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Nordrhein-Westfalen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Velen einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (184€ statt 102€).

Bei 13.381 Einwohnern und einer Fläche von 77 km² ist Velen als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Velen

Viele Verwaltungen, so oft auch Velen, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Velen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Velen zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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