Hundesteuer Erkrathanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund87.00pro Jahr
Zweithund157.00pro Jahr
Listenhund522.00pro Jahr
vs. Ø Nordrhein-Westfalen-9.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Erkrath

BehördeStadtverwaltung ErkrathSteueramt / Gemeindekasse
AdresseBahnstraße 16, 40699 Erkrath
Telefon0211 24070

Zuständiges Amt — Standort Erkrath

Öffnungszeiten — Steueramt Erkrath

TagÖffnungszeiten
Montag09:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Dienstag09:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Mittwoch09:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Donnerstag09:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Freitag09:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Erkrath.

Hundesteuersätze Erkrath — Übersicht 2026

KategorieErkrathØ Nordrhein-WestfalenDifferenz
Ersthund87.0096.00 €-9.00
Zweithund157.00192.00 €-35.00
Listenhund / gefährl. Hund522.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Erkrath, Statistisches Landesamt Nordrhein-Westfalen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Erkrath 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Erkrath beträgt 87€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 157€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 522€ pro Jahr.
  • Erkrath liegt damit 9€ unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (96€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Erkrath in Nordrhein-Westfalen.

Wer in Erkrath (Nordrhein-Westfalen) einen Hund hält, ist nach der geltenden kommunalen Satzung verpflichtet, diesen offiziell anzumelden und Hundesteuer zu entrichten. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgen.

Bei einer Bevölkerung von 43.801 Einwohnern ist Erkrath eine von vielen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Erkrath zahlen?

Die Kosten für die Hundesteuer in Erkrath richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 87.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 157.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 522 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 87€ für Ihren Ersthund können Sie in Erkrath nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Erkrath

In Erkrath gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Erkrath zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Nordrhein-Westfalen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Erkrath ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 522.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Erkrath

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Erkrath beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Erkrath.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Nordrhein-Westfalen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Erkrath: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Erkrath sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Nordrhein-Westfalen häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Erkrath gut sichtbar am Halsband tragen.

Als dicht besiedeltes Stadtgebiet mit 2920 Einwohnern pro km² hat Erkrath naturgemäß eine hohe Hundepopulation, was die Einhaltung der Anmeldepflicht besonders wichtig macht. Das Ordnungsamt führt hier regelmäßig Kontrollen durch.

Achtung: Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Erkrath speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Erkrath – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Erkrath sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Erkrath.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Erkrath? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Nordrhein-Westfalen sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Erkrath steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Erkrath über 87.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Erkrath da?

Mit einem Steuersatz von 87€ pro Jahr für den Ersthund liegt Erkrath 9€ unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Der Steuersatz in Erkrath bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Nordrhein-Westfalen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Erkrath einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (157€ statt 87€).

Bei 43.801 Einwohnern und einer Fläche von 15 km² ist Erkrath als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Erkrath

Viele Verwaltungen, so oft auch Erkrath, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Erkrath wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Erkrath zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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