Hundesteuer Wülfrathanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund168,00 €pro Jahr
Zweithundca. 336,00 €pro Jahr
Listenhund852,00 €pro Jahr
vs. Ø Nordrhein-Westfalen+72,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Wülfrath geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Wülfrath

BehördeStadtverwaltung WülfrathSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Kreis Mettmann.

Zuständiges Amt — Standort Wülfrath

Hundesteuersätze Wülfrath — Übersicht 2026

KategorieWülfrathØ Nordrhein-WestfalenDifferenz
Ersthund168,00 €96,00 €+72,00 €
Zweithundca. 336,00 €192,00 €+144,00 €
Listenhund / gefährl. Hund852,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Wülfrath). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Wülfrath 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Wülfrath beträgt 168 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 336 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 852 € pro Jahr.
  • Wülfrath liegt damit 72 € über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (96 €).
  • Im Kreis Mettmann ist Wülfrath die 1.-teuerste von 10 Gemeinden.
  • Unter den 397 geprüften Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat Wülfrath den 4.-höchsten Satz (Landes-Median: 84 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Wülfrath in Nordrhein-Westfalen.

Wer in Wülfrath (Nordrhein-Westfalen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Wülfrath derzeit 168,00 € pro Jahr fällig — 72 € über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen.

Mit 21.009 Einwohnern auf 85 km² zählt Wülfrath zu den Mittelstadtn in Nordrhein-Westfalen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Wülfrath.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Wülfrath?

Die Hundesteuer in Wülfrath ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 168,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 336,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 852,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Wülfrath auf rund 2.184 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 168€ für Ihren Ersthund können Sie in Wülfrath nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Wülfrath

Nicht jeder Hundehalter in Wülfrath muss den vollen Steuersatz von 168 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Wülfrath bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Wülfrath

Nordrhein-Westfalen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Wülfrath gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 852,00 € pro Jahr — das ist das 5.1-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Wülfrath

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Wülfrath. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Wülfrath)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Wülfrath: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Wülfrath sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Nordrhein-Westfalen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Wülfrath gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Nordrhein-Westfalen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Wülfrath?

Mit einem Steuersatz von 168 € pro Jahr für den Ersthund liegt Wülfrath 72 € über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Damit gehört Wülfrath zu den teureren Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

Im Kreis Mettmann ist Wülfrath damit die 1.-teuerste von 10 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 127 €). Am günstigsten ist Heiligenhaus mit 108 €.

Wülfrath ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im Kreis Mettmann.

Landesweit betrachtet: Unter allen 397 geprüften Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat Wülfrath den 4.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 99 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 84 € — Wülfrath liegt 84 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Wülfrath einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 336 € statt 168 €).

Bei 21.009 Einwohnern und einer Fläche von 85 km² ist Wülfrath als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Wülfrath

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Wülfrath in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Wülfrath wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Wülfrath zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wülfrath

Wie viel Hundesteuer muss ich in Wülfrath zahlen?

Die Hundesteuer in Wülfrath liegt bei 168,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 336,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 852,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Wülfrath?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Wülfrath oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Wülfrath anzumelden?

Zur Anmeldung in Wülfrath benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Nordrhein-Westfalen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Wülfrath?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wülfrath bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Wülfrath befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Wülfrath oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Wülfrath ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Wülfrath erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Wülfrath?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Wülfrath fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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