Hundesteuer Finnentropanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund72.00pro Jahr
Zweithund144.00pro Jahr
Listenhund600.00pro Jahr
vs. Ø Nordrhein-Westfalen-24.00Differenz

Ersthund-Satz für Finnentrop verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Finnentrop

BehördeStadtverwaltung FinnentropSteueramt / Gemeindekasse
AdresseAm Markt 1, 57413 Finnentrop
Telefon02721 5120

Zuständiges Amt — Standort Finnentrop

Öffnungszeiten — Steueramt Finnentrop

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:30 Uhr, 13:30–17:00 Uhr
Dienstag08:00–12:30 Uhr, 13:30–17:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:30 Uhr, 13:30–17:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:30 Uhr, 13:30–17:00 Uhr
Freitag08:00–12:30 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Finnentrop.

Hundesteuersätze Finnentrop — Übersicht 2026

KategorieFinnentropØ Nordrhein-WestfalenDifferenz
Ersthund72.0096.00 €-24.00
Zweithund144.00192.00 €-48.00
Listenhund / gefährl. Hund600.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Finnentrop). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Finnentrop 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Finnentrop beträgt 72 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 144 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600 € pro Jahr.
  • Finnentrop liegt damit 24 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (96 €).
  • Im Kreis Olpe ist Finnentrop die 3.-teuerste von 7 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Finnentrop in Nordrhein-Westfalen.

Wer in Finnentrop (Nordrhein-Westfalen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Finnentropderzeit 72.00 pro Jahr fällig — 24 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen.

Mit 16.872 Einwohnern auf 14 km² zählt Finnentrop zu den Kleinstadtn in Nordrhein-Westfalen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Finnentrop.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Finnentrop?

Die Hundesteuer in Finnentrop ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 72.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 144.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 600.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Finnentrop auf rund 936. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 72€ für Ihren Ersthund können Sie in Finnentrop nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Finnentrop

Nicht jeder Hundehalter in Finnentrop muss den vollen Steuersatz von 72 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Finnentrop bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Finnentrop

Nordrhein-Westfalen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Finnentrop gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 600.00 € pro Jahr — das ist das 8.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Finnentrop

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Finnentrop beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Finnentrop.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Nordrhein-Westfalen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Finnentrop: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Finnentrop sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Nordrhein-Westfalen kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Finnentrop gut sichtbar am Halsband tragen.

Als dicht besiedeltes Stadtgebiet mit 1205 Einwohnern pro km² hat Finnentrop naturgemäß eine hohe Hundepopulation. Das Ordnungsamt führt hier regelmäßig Kontrollen der Anmeldepflicht durch.

Achtung: Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Nordrhein-Westfalen

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Hundemarke verloren in Finnentrop – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Finnentrop als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Finnentrop.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Nordrhein-Westfalen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Finnentrop, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Finnentrop steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Finnentrop über 72.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Finnentrop?

Mit einem Steuersatz von 72 € pro Jahr für den Ersthund liegt Finnentrop 24 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Das macht Finnentrop zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Nordrhein-Westfalen.

Im Kreis Olpe ist Finnentrop damit die 3.-teuerste von 7 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 71 €). Am günstigsten ist Attendorn mit 60, am teuersten Drolshagen mit 85.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Finnentrop einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (144 € statt 72 €).

Bei 16.872 Einwohnern und einer Fläche von 14 km² ist Finnentrop als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Finnentrop

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Finnentrop in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Finnentrop wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Finnentrop zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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