Hundesteuer Steinfurtanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund96,00 €pro Jahr
Zweithundca. 192,00 €pro Jahr
Listenhund576,00 €pro Jahr
vs. Ø Nordrhein-Westfalen0,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Steinfurt geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Steinfurt

BehördeStadtverwaltung SteinfurtSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Kreis Steinfurt.

Zuständiges Amt — Standort Steinfurt

Hundesteuersätze Steinfurt — Übersicht 2026

KategorieSteinfurtØ Nordrhein-WestfalenDifferenz
Ersthund96,00 €96,00 €0,00 €
Zweithundca. 192,00 €192,00 €0,00 €
Listenhund / gefährl. Hund576,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Steinfurt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Steinfurt 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Steinfurt beträgt 96 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 192 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 576 € pro Jahr.
  • Steinfurt liegt damit genau im Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (96 €).
  • Im Kreis Steinfurt ist Steinfurt die 6.-teuerste von 27 Gemeinden.
  • Unter den 397 geprüften Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat Steinfurt den 135.-höchsten Satz (Landes-Median: 84 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Steinfurt in Nordrhein-Westfalen.

Wer in Steinfurt (Nordrhein-Westfalen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Steinfurt derzeit 96,00 € pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen.

Mit 35.456 Einwohnern auf 208 km² zählt Steinfurt zu den Mittelstadtn in Nordrhein-Westfalen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Steinfurt.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Steinfurt?

Die Hundesteuer in Steinfurt ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 96,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 192,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 576,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Steinfurt auf rund 1.248 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 96€ für Ihren Ersthund können Sie in Steinfurt nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Steinfurt

Nicht jeder Hundehalter in Steinfurt muss den vollen Steuersatz von 96 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Steinfurt bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Steinfurt

Nordrhein-Westfalen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Steinfurt gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 576,00 € pro Jahr — das ist das 6.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Steinfurt

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Steinfurt. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Steinfurt)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Steinfurt: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Steinfurt sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Nordrhein-Westfalen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Steinfurt gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Nordrhein-Westfalen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Steinfurt?

Mit einem Steuersatz von 96 € pro Jahr für den Ersthund liegt Steinfurt genau im Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

Im Kreis Steinfurt ist Steinfurt damit die 6.-teuerste von 27 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 71 €). Am günstigsten ist Hörstel mit 36 €, am teuersten Emsdetten mit 108 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 397 geprüften Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat Steinfurt den 135.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 66 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 84 € — Steinfurt liegt 12 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Steinfurt einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 192 € statt 96 €).

Bei 35.456 Einwohnern und einer Fläche von 208 km² ist Steinfurt als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Steinfurt

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Steinfurt in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Steinfurt wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Steinfurt zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Steinfurt

Wie viel Hundesteuer muss ich in Steinfurt zahlen?

Die Hundesteuer in Steinfurt liegt bei 96,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 192,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 576,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Steinfurt?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Steinfurt oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Steinfurt anzumelden?

Zur Anmeldung in Steinfurt benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Nordrhein-Westfalen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Steinfurt?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Steinfurt bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Steinfurt befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Steinfurt oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Steinfurt ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Steinfurt erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Steinfurt?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Steinfurt fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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