Hundesteuer Menden (Sauerland)anmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Menden (Sauerland) geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Menden (Sauerland)
Zuständiges Amt — Standort Menden (Sauerland)
Hundesteuersätze Menden (Sauerland) — Übersicht 2026
| Kategorie | Menden (Sauerland) | Ø Nordrhein-Westfalen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 84,00 € | 96,00 € | -12,00 € |
| Zweithund | ca. 168,00 € | 192,00 € | -24,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 552,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Menden (Sauerland)). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hundesteuer-Rechner 2026
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Menden (Sauerland) 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Menden (Sauerland) beträgt 84 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 168 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 552 € pro Jahr.
- Menden (Sauerland) liegt damit 12 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (96 €).
- Im Märkischen Kreis ist Menden (Sauerland) die 7.-teuerste von 15 Gemeinden.
- Unter den 397 geprüften Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat Menden (Sauerland) den 186.-höchsten Satz (Landes-Median: 84 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Menden (Sauerland) in Nordrhein-Westfalen.
Wer in Menden (Sauerland) (Nordrhein-Westfalen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Menden (Sauerland) derzeit 84,00 € pro Jahr fällig — 12 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen.
Mit 52.177 Einwohnern auf 63 km² zählt Menden (Sauerland) zu den Mittelstadtn in Nordrhein-Westfalen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Menden (Sauerland).
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Menden (Sauerland)?
Die Hundesteuer in Menden (Sauerland) ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 84,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 168,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 552,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Menden (Sauerland) auf rund 1.092 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Menden (Sauerland) nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Menden (Sauerland)
Nicht jeder Hundehalter in Menden (Sauerland) muss den vollen Steuersatz von 84 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
- Diensthunde: Als Mittelstadt mit über 52.177 Einwohnern bietet Menden (Sauerland) teils erweiterte Befreiungen für Hunde im öffentlichen Dienst.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Menden (Sauerland) bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Menden (Sauerland)
Nordrhein-Westfalen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Menden (Sauerland) gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 552,00 € pro Jahr — das ist das 6.6-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Menden (Sauerland)
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Menden (Sauerland). Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Menden (Sauerland))
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Menden (Sauerland): So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Menden (Sauerland) sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Nordrhein-Westfalen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Menden (Sauerland) gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 39 % bietet Menden (Sauerland) gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Nordrhein-Westfalen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Nordrhein-Westfalen →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Menden (Sauerland)?
Mit einem Steuersatz von 84 € pro Jahr für den Ersthund liegt Menden (Sauerland) 12 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Im Märkischen Kreis ist Menden (Sauerland) damit die 7.-teuerste von 15 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 84 €). Am günstigsten ist Schalksmühle mit 72 €, am teuersten Lüdenscheid mit 120 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 397 geprüften Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat Menden (Sauerland) den 186.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 53 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 84 € — Menden (Sauerland) liegt exakt auf dem Median.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Menden (Sauerland) einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 168 € statt 84 €).
Bei 52.177 Einwohnern und einer Fläche von 63 km² ist Menden (Sauerland) als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Menden (Sauerland)
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Menden (Sauerland) in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Menden (Sauerland) wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Menden (Sauerland) zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Menden (Sauerland)
Wie viel Hundesteuer muss ich in Menden (Sauerland) zahlen?
Die Hundesteuer in Menden (Sauerland) liegt bei 84,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 168,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 552,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Menden (Sauerland)?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Menden (Sauerland) oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Menden (Sauerland) anzumelden?
Zur Anmeldung in Menden (Sauerland) benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.
Gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
In Nordrhein-Westfalen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Menden (Sauerland)?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Menden (Sauerland) bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Menden (Sauerland) befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Menden (Sauerland) oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Menden (Sauerland) ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Menden (Sauerland) erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Menden (Sauerland)?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Menden (Sauerland) fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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