Hundesteuer Bedburganmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund110.00pro Jahr
Zweithund198.00pro Jahr
Listenhund660.00pro Jahr
vs. Ø Nordrhein-Westfalen+14.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Bedburg

BehördeStadtverwaltung BedburgSteueramt / Gemeindekasse
AdresseAm Rathaus 1/Zimmer 9, 50181 Bedburg
Telefon02272 4020

Zuständiges Amt — Standort Bedburg

Öffnungszeiten — Steueramt Bedburg

TagÖffnungszeiten
Montag08:30–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Dienstag08:30–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Mittwoch08:30–12:00 Uhr
Donnerstag08:30–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Freitag08:30–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Bedburg.

Hundesteuersätze Bedburg — Übersicht 2026

KategorieBedburgØ Nordrhein-WestfalenDifferenz
Ersthund110.0096.00 €+14.00
Zweithund198.00192.00 €+6.00
Listenhund / gefährl. Hund660.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Bedburg, Statistisches Landesamt Nordrhein-Westfalen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Bedburg 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Bedburg beträgt 110€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 198€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 660€ pro Jahr.
  • Bedburg liegt damit 14€ über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (96€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Bedburg in Nordrhein-Westfalen.

Wer in Bedburg (Nordrhein-Westfalen) einen Hund hält, ist nach der geltenden kommunalen Satzung verpflichtet, diesen offiziell anzumelden und Hundesteuer zu entrichten. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgen.

Bei einer Bevölkerung von 24.645 Einwohnern ist Bedburg eine von vielen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Bedburg zahlen?

Hundehalter in Bedburg müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 110.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 198.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 660 Euro jährlich.

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Die Kosten von 110€ für Ihren Ersthund können Sie in Bedburg nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Bedburg

Die Hundesteuersatzung von Bedburg sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 110.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Bedburg zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Nordrhein-Westfalen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Bedburg ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 660.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Bedburg

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Bedburg beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Bedburg.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Nordrhein-Westfalen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Bedburg: So funktioniert es

Das Steueramt Bedburg benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:

  • Ihren Personalausweis
  • Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung

Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Nordrhein-Westfalen eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Bedburg gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Bedburg speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Bedburg – Was tun?

Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Bedburg wie folgt vor:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Bedburg.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Pflegehunde genießen in Nordrhein-Westfalen eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Bedburg. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.

Ist die Hundesteuer in Bedburg steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Bedburg über 110.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Bedburg da?

Mit einem Steuersatz von 110€ pro Jahr für den Ersthund liegt Bedburg 14€ über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Der Steuersatz in Bedburg bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Nordrhein-Westfalen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Bedburg einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (198€ statt 110€).

Bei 24.645 Einwohnern und einer Fläche von 35 km² ist Bedburg als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Bedburg

In Bedburg stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Bedburg wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Bedburg zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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