Hundesteuer Erftstadtanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: DigitalRasseliste: eingeschränkt
Ersthund100,00 €pro Jahr
Zweithundca. 200,00 €pro Jahr
Listenhund550,00 €pro Jahr
vs. Ø Nordrhein-Westfalen+4,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Erftstadt geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Erftstadt

BehördeStadtverwaltung ErftstadtSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Rhein-Erft-Kreis.

Zuständiges Amt — Standort Erftstadt

Hundesteuersätze Erftstadt — Übersicht 2026

KategorieErftstadtØ Nordrhein-WestfalenDifferenz
Ersthund100,00 €96,00 €+4,00 €
Zweithundca. 200,00 €192,00 €+8,00 €
Listenhund / gefährl. Hund550,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Erftstadt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Erftstadt 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Erftstadt beträgt 100 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 200 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 550 € pro Jahr.
  • Erftstadt liegt damit 4 € über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (96 €).
  • Im Rhein-Erft-Kreis ist Erftstadt die 4.-teuerste von 10 Gemeinden.
  • Unter den 397 geprüften Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat Erftstadt den 98.-höchsten Satz (Landes-Median: 84 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Erftstadt in Nordrhein-Westfalen.

Wer in Erftstadt (Nordrhein-Westfalen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Erftstadt derzeit 100,00 € pro Jahr fällig — 4 € über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen.

Mit 50.018 Einwohnern auf 49 km² zählt Erftstadt zu den Mittelstadtn in Nordrhein-Westfalen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Erftstadt.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Erftstadt?

Die Hundesteuer in Erftstadt ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 100,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 200,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 550,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Erftstadt auf rund 1.300 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Erftstadt

Nicht jeder Hundehalter in Erftstadt muss den vollen Steuersatz von 100 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
  • Diensthunde: Als Mittelstadt mit über 50.018 Einwohnern bietet Erftstadt teils erweiterte Befreiungen für Hunde im öffentlichen Dienst.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Erftstadt bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Erftstadt

Nordrhein-Westfalen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Erftstadt gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 550,00 € pro Jahr — das ist das 5.5-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Erftstadt

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Erftstadt. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Erftstadt)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Erftstadt: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Erftstadt sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Nordrhein-Westfalen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Erftstadt gut sichtbar am Halsband tragen.

Als dicht besiedeltes Stadtgebiet mit 1021 Einwohnern pro km² hat Erftstadt naturgemäß eine hohe Hundepopulation. Das Ordnungsamt führt hier regelmäßig Kontrollen der Anmeldepflicht durch.

Achtung: Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Nordrhein-Westfalen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Erftstadt?

Mit einem Steuersatz von 100 € pro Jahr für den Ersthund liegt Erftstadt 4 € über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

Im Rhein-Erft-Kreis ist Erftstadt damit die 4.-teuerste von 10 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 103 €). Am günstigsten ist Wesseling mit 78 €, am teuersten Bergheim mit 132 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 397 geprüften Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat Erftstadt den 98.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 76 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 84 € — Erftstadt liegt 16 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Erftstadt einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 200 € statt 100 €).

Bei 50.018 Einwohnern und einer Fläche von 49 km² ist Erftstadt als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Erftstadt

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Erftstadt in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Erftstadt wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Erftstadt zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Erftstadt

Wie viel Hundesteuer muss ich in Erftstadt zahlen?

Die Hundesteuer in Erftstadt liegt bei 100,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 200,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 550,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Erftstadt?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Erftstadt oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Erftstadt anzumelden?

Zur Anmeldung in Erftstadt benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Nordrhein-Westfalen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Erftstadt?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Erftstadt bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Erftstadt befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Erftstadt oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Erftstadt ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Erftstadt erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Erftstadt?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Erftstadt fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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