Hundesteuer Meerbuschanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Meerbusch geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Meerbusch
Zuständiges Amt — Standort Meerbusch
Hundesteuersätze Meerbusch — Übersicht 2026
| Kategorie | Meerbusch | Ø Nordrhein-Westfalen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 96,00 € | 96,00 € | 0,00 € |
| Zweithund | ca. 192,00 € | 192,00 € | 0,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 600,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Meerbusch). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Meerbusch 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Meerbusch beträgt 96 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 192 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600 € pro Jahr.
- Meerbusch liegt damit genau im Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (96 €).
- Im Rhein-Kreis Neuss ist Meerbusch die 5.-teuerste von 8 Gemeinden.
- Unter den 397 geprüften Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat Meerbusch den 127.-höchsten Satz (Landes-Median: 84 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Meerbusch in Nordrhein-Westfalen.
Wer in Meerbusch (Nordrhein-Westfalen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Meerbusch derzeit 96,00 € pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen.
Mit 57.440 Einwohnern auf 18 km² zählt Meerbusch zu den Mittelstadtn in Nordrhein-Westfalen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Meerbusch.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Meerbusch?
Die Hundesteuer in Meerbusch ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 96,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 192,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Meerbusch auf rund 1.248 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 96€ für Ihren Ersthund können Sie in Meerbusch nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Meerbusch
Nicht jeder Hundehalter in Meerbusch muss den vollen Steuersatz von 96 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
- Diensthunde: Als Mittelstadt mit über 57.440 Einwohnern bietet Meerbusch teils erweiterte Befreiungen für Hunde im öffentlichen Dienst.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Meerbusch bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Meerbusch
Nordrhein-Westfalen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Meerbusch gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 600,00 € pro Jahr — das ist das 6.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Meerbusch
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Meerbusch. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Meerbusch)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Meerbusch: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Meerbusch sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Nordrhein-Westfalen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Meerbusch gut sichtbar am Halsband tragen.
Als dicht besiedeltes Stadtgebiet mit 3191 Einwohnern pro km² hat Meerbusch naturgemäß eine hohe Hundepopulation. Das Ordnungsamt führt hier regelmäßig Kontrollen der Anmeldepflicht durch.
Mit einem Waldanteil von 33 % bietet Meerbusch gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Nordrhein-Westfalen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Nordrhein-Westfalen →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Meerbusch?
Mit einem Steuersatz von 96 € pro Jahr für den Ersthund liegt Meerbusch genau im Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Im Rhein-Kreis Neuss ist Meerbusch damit die 5.-teuerste von 8 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 95 €). Am günstigsten ist Rommerskirchen mit 78 €, am teuersten Kaarst mit 108 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 397 geprüften Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat Meerbusch den 127.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 68 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 84 € — Meerbusch liegt 12 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Meerbusch einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 192 € statt 96 €).
Bei 57.440 Einwohnern und einer Fläche von 18 km² ist Meerbusch als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Meerbusch
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Meerbusch in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Meerbusch wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Meerbusch zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Meerbusch
Wie viel Hundesteuer muss ich in Meerbusch zahlen?
Die Hundesteuer in Meerbusch liegt bei 96,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 192,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 600,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Meerbusch?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Meerbusch oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Meerbusch anzumelden?
Zur Anmeldung in Meerbusch benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.
Gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
In Nordrhein-Westfalen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Meerbusch?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Meerbusch bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Meerbusch befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Meerbusch oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Meerbusch ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Meerbusch erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Meerbusch?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Meerbusch fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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