Hundesteuer Eitorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund90,00 €pro Jahr
Zweithundca. 180,00 €pro Jahr
Listenhund620,00 €pro Jahr
vs. Ø Nordrhein-Westfalen-6,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Eitorf geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Eitorf

BehördeStadtverwaltung EitorfSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Rhein-Sieg-Kreis.

Zuständiges Amt — Standort Eitorf

Hundesteuersätze Eitorf — Übersicht 2026

KategorieEitorfØ Nordrhein-WestfalenDifferenz
Ersthund90,00 €96,00 €-6,00 €
Zweithundca. 180,00 €192,00 €-12,00 €
Listenhund / gefährl. Hund620,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Eitorf). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Eitorf 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Eitorf beträgt 90 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 180 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 620 € pro Jahr.
  • Eitorf liegt damit 6 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (96 €).
  • Im Rhein-Sieg-Kreis ist Eitorf die 16.-teuerste von 19 Gemeinden.
  • Unter den 397 geprüften Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat Eitorf den 161.-höchsten Satz (Landes-Median: 84 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Eitorf in Nordrhein-Westfalen.

Wer in Eitorf (Nordrhein-Westfalen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Eitorf derzeit 90,00 € pro Jahr fällig — 6 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen.

Mit 19.269 Einwohnern auf 66 km² zählt Eitorf zu den Kleinstadtn in Nordrhein-Westfalen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Eitorf.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Eitorf?

Die Hundesteuer in Eitorf ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 90,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 180,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 620,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Eitorf auf rund 1.170 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 90€ für Ihren Ersthund können Sie in Eitorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Eitorf

Nicht jeder Hundehalter in Eitorf muss den vollen Steuersatz von 90 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Eitorf bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Eitorf

Nordrhein-Westfalen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Eitorf gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 620,00 € pro Jahr — das ist das 6.9-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Eitorf

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Eitorf. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Eitorf)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Eitorf: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Eitorf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Nordrhein-Westfalen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Eitorf gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Nordrhein-Westfalen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Eitorf?

Mit einem Steuersatz von 90 € pro Jahr für den Ersthund liegt Eitorf 6 € unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

Im Rhein-Sieg-Kreis ist Eitorf damit die 16.-teuerste von 19 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 104 €). Am günstigsten ist Wachtberg mit 90 €, am teuersten Bornheim mit 125 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 397 geprüften Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat Eitorf den 161.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 60 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 84 € — Eitorf liegt 6 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Eitorf einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 180 € statt 90 €).

Bei 19.269 Einwohnern und einer Fläche von 66 km² ist Eitorf als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Eitorf

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Eitorf in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Eitorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Eitorf zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Eitorf

Wie viel Hundesteuer muss ich in Eitorf zahlen?

Die Hundesteuer in Eitorf liegt bei 90,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 180,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 620,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Eitorf?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Eitorf oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Eitorf anzumelden?

Zur Anmeldung in Eitorf benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Nordrhein-Westfalen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Eitorf?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Eitorf bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Eitorf befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Eitorf oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Eitorf ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Eitorf erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Eitorf?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Eitorf fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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