Hundesteuer Rheinbreitbachanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund75.00pro Jahr
Zweithund135.00pro Jahr
Listenhund450.00pro Jahr
vs. Ø Rheinland-Pfalz-9.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Rheinbreitbach

BehördeStadtverwaltung RheinbreitbachSteueramt / Gemeindekasse
AdresseSchulstraße 7A, 53619 Rheinbreitbach

Zuständiges Amt — Standort Rheinbreitbach

Öffnungszeiten — Steueramt Rheinbreitbach

TagÖffnungszeiten
Montag10:00–12:30 Uhr
Dienstag10:00–12:30 Uhr, 16:00–18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag10:00–12:30 Uhr
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Rheinbreitbach.

Hundesteuersätze Rheinbreitbach — Übersicht 2026

KategorieRheinbreitbachØ Rheinland-PfalzDifferenz
Ersthund75.0084.00 €-9.00
Zweithund135.00168.00 €-33.00
Listenhund / gefährl. Hund450.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Rheinbreitbach, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Rheinbreitbach 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Rheinbreitbach beträgt 75€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 135€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 450€ pro Jahr.
  • Rheinbreitbach liegt damit 9€ unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (84€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Rheinbreitbach in Rheinland-Pfalz.

Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Rheinbreitbach leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Rheinbreitbach.

Bei einer Bevölkerung von 4.538 Einwohnern ist Rheinbreitbach eine von vielen Gemeinden in Rheinland-Pfalz, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Rheinbreitbach zahlen?

Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Rheinbreitbach bei 75.00 Euro. Ein Zweithund kostet 135.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-­lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 450 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 75€ für Ihren Ersthund können Sie in Rheinbreitbach nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Rheinbreitbach

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Rheinbreitbach eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Rheinbreitbach zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Rheinland-Pfalz als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Rheinbreitbach ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 450.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Rheinbreitbach

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Rheinbreitbach beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Rheinbreitbach.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Rheinland-Pfalz drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Rheinbreitbach: So funktioniert es

Das Steueramt Rheinbreitbach benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:

  • Ihren Personalausweis
  • Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung

Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Rheinland-Pfalz eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Rheinbreitbach gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Rheinbreitbach speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Rheinbreitbach – Was tun?

Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Rheinbreitbach wie folgt vor:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Rheinbreitbach.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Pflegehunde genießen in Rheinland-Pfalz eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Rheinbreitbach. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.

Ist die Hundesteuer in Rheinbreitbach steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Rheinbreitbach über 75.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Rheinbreitbach da?

Mit einem Steuersatz von 75€ pro Jahr für den Ersthund liegt Rheinbreitbach 9€ unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz. Der Steuersatz in Rheinbreitbach bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Rheinland-Pfalz.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Rheinbreitbach einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (135€ statt 75€).

Bei 4.538 Einwohnern und einer Fläche von 175 km² ist Rheinbreitbach als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Rheinbreitbach

In Rheinbreitbach stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Rheinbreitbach wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Rheinbreitbach zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Hundesteuer in der Nähe von Rheinbreitbach

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