Hundesteuer Rheinbreitbachanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund60,00 €pro Jahr
Zweithundca. 120,00 €pro Jahr
Listenhundca. 600,00 €pro Jahr
vs. Ø Rheinland-Pfalz-24,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Rheinbreitbach aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Rheinbreitbach

BehördeStadtverwaltung RheinbreitbachSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Rheinland-Pfalz.

Zuständiges Amt — Standort Rheinbreitbach

Hundesteuersätze Rheinbreitbach — Übersicht 2026

KategorieRheinbreitbachØ Rheinland-PfalzDifferenz
Ersthund60,00 €84,00 €-24,00 €
Zweithundca. 120,00 €168,00 €-48,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 600,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Rheinbreitbach, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Rheinbreitbach 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Rheinbreitbach beträgt 60 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 120 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
  • Rheinbreitbach liegt damit 24 € unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (84 €).
  • Im Rheinland-Pfalz ist Rheinbreitbach die 688.-teuerste von 703 Gemeinden.
  • Unter den 86 geprüften Gemeinden in Rheinland-Pfalz hat Rheinbreitbach den 65.-höchsten Satz (Landes-Median: 84 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Rheinbreitbach in Rheinland-Pfalz.

Quelle: Hundesteuersatzung Rheinbreitbach (amtliches Dokument)

Wer in Rheinbreitbach (Rheinland-Pfalz) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Rheinbreitbach derzeit 60,00 € pro Jahr fällig — 24 € unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz.

Mit 4.538 Einwohnern auf 175 km² zählt Rheinbreitbach zu den Landgemeinden in Rheinland-Pfalz. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Rheinbreitbach.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Rheinbreitbach?

Die Hundesteuer in Rheinbreitbach ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 60,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 120,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Rheinbreitbach auf rund 780 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Rheinbreitbach

Nicht jeder Hundehalter in Rheinbreitbach muss den vollen Steuersatz von 60 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Rheinbreitbach bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Rheinbreitbach

Rheinland-Pfalz führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Rheinbreitbach gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 10.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Rheinbreitbach

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Rheinbreitbach. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Rheinbreitbach)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Rheinbreitbach: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Rheinbreitbach sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Rheinland-Pfalz für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Rheinbreitbach gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Rheinland-Pfalz →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Rheinbreitbach?

Mit einem Steuersatz von 60 € pro Jahr für den Ersthund liegt Rheinbreitbach 24 € unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz. Das macht Rheinbreitbach zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Rheinland-Pfalz.

Im Rheinland-Pfalz ist Rheinbreitbach damit die 688.-teuerste von 703 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 84 €). Am günstigsten ist Neustadt (Wied) mit 30 €, am teuersten Mainz mit 186 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 86 geprüften Gemeinden in Rheinland-Pfalz hat Rheinbreitbach den 65.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 25 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 84 € — Rheinbreitbach liegt 24 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Rheinbreitbach einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 120 € statt 60 €).

Bei 4.538 Einwohnern und einer Fläche von 175 km² ist Rheinbreitbach als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Rheinbreitbach

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Rheinbreitbach in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Rheinbreitbach wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Rheinbreitbach zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rheinbreitbach

Wie viel Hundesteuer muss ich in Rheinbreitbach zahlen?

Die Hundesteuer in Rheinbreitbach liegt bei 60,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 120,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 600,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Rheinbreitbach?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Rheinbreitbach oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Rheinbreitbach anzumelden?

Zur Anmeldung in Rheinbreitbach benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Rheinland-Pfalz eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Rheinland-Pfalz Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Rheinbreitbach?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Rheinbreitbach bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Rheinbreitbach befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Rheinbreitbach oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Rheinbreitbach ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Rheinbreitbach erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Rheinbreitbach?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Rheinbreitbach fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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