Hundesteuer Simmern/Hunsrückanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthundca. 55.00pro Jahr
Zweithundca. 110.00pro Jahr
Listenhundca. 600.00pro Jahr

Für Simmern/Hunsrück liegt uns noch kein amtlich verifizierter Satz vor — angezeigt wird der Richtwert für Rheinland-Pfalz. Verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde; verifizierte Werte ergänzen wir laufend.

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Kontakt — Stadtverwaltung Simmern/Hunsrück

BehördeStadtverwaltung Simmern/HunsrückSteueramt / Gemeindekasse
AdresseBrühlstraße 2, 55469 Simmern/Hunsrück
Telefon06761 8370

Zuständiges Amt — Standort Simmern/Hunsrück

Öffnungszeiten — Steueramt Simmern/Hunsrück

TagÖffnungszeiten
Montag08:30–12:00 Uhr
Dienstag08:30–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Mittwoch08:30–12:00 Uhr
Donnerstag08:30–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Freitag08:30–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Simmern/Hunsrück.

Hundesteuersätze Simmern/Hunsrück — Übersicht 2026

KategorieSimmern/HunsrückØ Rheinland-PfalzDifferenz
Ersthundca. 55.0084.00 €-29.00
Zweithundca. 110.00168.00 €-58.00
Listenhund / gefährl. Hundca. 600.00

Richtwerte auf Basis des Landesniveaus Rheinland-Pfalz — für Simmern/Hunsrück liegt noch kein verifizierter Satz vor. Verbindlich ist die kommunale Hundesteuersatzung. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Simmern/Hunsrück 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Simmern/Hunsrück beträgt ca. 55 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 110 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
  • Simmern/Hunsrück liegt damit 29 € unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz (84 €).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Simmern/Hunsrück in Rheinland-Pfalz.

Wer in Simmern/Hunsrück (Rheinland-Pfalz) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Simmern/Hunsrückderzeit ca. 55.00 pro Jahr fällig — 29 € unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz.

Mit 8.155 Einwohnern auf 172 km² zählt Simmern/Hunsrück zu den Kleinstadtn in Rheinland-Pfalz. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Simmern/Hunsrück.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Simmern/Hunsrück?

Die Hundesteuer in Simmern/Hunsrück ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: ca. 55.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 110.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 600.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Simmern/Hunsrück auf rund 715. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von ca. 55€ für Ihren Ersthund können Sie in Simmern/Hunsrück nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Simmern/Hunsrück

Nicht jeder Hundehalter in Simmern/Hunsrück muss den vollen Steuersatz von ca. 55 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Simmern/Hunsrück bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Simmern/Hunsrück

Rheinland-Pfalz führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Simmern/Hunsrück gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600.00 € pro Jahr — das ist das 10.9-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Simmern/Hunsrück

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Simmern/Hunsrück beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Simmern/Hunsrück.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Rheinland-Pfalz drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Simmern/Hunsrück: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Simmern/Hunsrück sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Rheinland-Pfalz kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Simmern/Hunsrück gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Rheinland-Pfalz

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Hundemarke verloren in Simmern/Hunsrück – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Simmern/Hunsrück als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Simmern/Hunsrück.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Rheinland-Pfalz meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Simmern/Hunsrück, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Simmern/Hunsrück steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Simmern/Hunsrück über ca. 55.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Simmern/Hunsrück?

Mit einem Steuersatz von ca. 55 € pro Jahr für den Ersthund liegt Simmern/Hunsrück 29 € unter dem Durchschnitt von Rheinland-Pfalz. Das macht Simmern/Hunsrück zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Rheinland-Pfalz.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Simmern/Hunsrück einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 110 € statt ca. 55 €).

Bei 8.155 Einwohnern und einer Fläche von 172 km² ist Simmern/Hunsrück als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Simmern/Hunsrück

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Simmern/Hunsrück in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Simmern/Hunsrück wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Simmern/Hunsrück zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Hundesteuer in der Nähe von Simmern/Hunsrück

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