Hundesteuer Dillingen/Saaranmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Dillingen/Saar
Zuständiges Amt — Standort Dillingen/Saar
Öffnungszeiten — Steueramt Dillingen/Saar
ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Dillingen/Saar über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.
Hundesteuersätze Dillingen/Saar — Übersicht 2026
| Kategorie | Dillingen/Saar | Ø Saarland | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 108.00 € | 96.00 € | +12.00 € |
| Zweithund | 194.00 € | 192.00 € | +2.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 648.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Dillingen/Saar, Statistisches Landesamt Saarland. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Dillingen/Saar 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Dillingen/Saar beträgt 108€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 194€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 648€ pro Jahr.
- Dillingen/Saar liegt damit 12€ über dem Durchschnitt von Saarland (96€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Dillingen/Saar in Saarland.
Hundehalter in Dillingen/Saar müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Dillingen/Saar. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.
Bei einer Bevölkerung von 19.941 Einwohnern ist Dillingen/Saar eine von vielen Gemeinden in Saarland, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Dillingen/Saar zahlen?
Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Dillingen/Saar bei 108.00 Euro. Ein Zweithund kostet 194.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 648 Euro jährlich.
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Die Kosten von 108€ für Ihren Ersthund können Sie in Dillingen/Saar nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Dillingen/Saar
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Dillingen/Saar eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Dillingen/Saar zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Saarland als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Dillingen/Saar ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 648.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Dillingen/Saar
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Dillingen/Saar beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Dillingen/Saar.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Saarland drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Dillingen/Saar: So funktioniert es
Das Steueramt Dillingen/Saar benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:
- Ihren Personalausweis
- Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung
Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Saarland eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Dillingen/Saar gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Saarland
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Dillingen/Saar speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Dillingen/Saar – Was tun?
Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Dillingen/Saar wie folgt vor:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Dillingen/Saar.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Pflegehunde genießen in Saarland eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Dillingen/Saar. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.
Ist die Hundesteuer in Dillingen/Saar steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Dillingen/Saar über 108.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Dillingen/Saar da?
Mit einem Steuersatz von 108€ pro Jahr für den Ersthund liegt Dillingen/Saar 12€ über dem Durchschnitt von Saarland. Der Steuersatz in Dillingen/Saar bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Saarland.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Dillingen/Saar einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (194€ statt 108€).
Bei 19.941 Einwohnern und einer Fläche von 145 km² ist Dillingen/Saar als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Dillingen/Saar
In Dillingen/Saar stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Dillingen/Saar wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Dillingen/Saar zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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