Hundesteuer Rehlingen-Siersburganmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Rehlingen-Siersburg aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Rehlingen-Siersburg
Zuständiges Amt — Standort Rehlingen-Siersburg
Hundesteuersätze Rehlingen-Siersburg — Übersicht 2026
| Kategorie | Rehlingen-Siersburg | Ø Saarland | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 60,00 € | 96,00 € | -36,00 € |
| Zweithund | ca. 120,00 € | 192,00 € | -72,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 600,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Rehlingen-Siersburg, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Rehlingen-Siersburg 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Rehlingen-Siersburg beträgt 60 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 120 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
- Rehlingen-Siersburg liegt damit 36 € unter dem Durchschnitt von Saarland (96 €).
- Im Landkreis Saarlouis ist Rehlingen-Siersburg die 9.-teuerste von 11 Gemeinden.
- Unter den 28 geprüften Gemeinden in Saarland hat Rehlingen-Siersburg den 23.-höchsten Satz (Landes-Median: 71 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Rehlingen-Siersburg in Saarland.
Quelle: Hundesteuersatzung Rehlingen-Siersburg (amtliches Dokument)
Wer in Rehlingen-Siersburg (Saarland) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Rehlingen-Siersburg derzeit 60,00 € pro Jahr fällig — 36 € unter dem Durchschnitt von Saarland.
Mit 14.305 Einwohnern auf 137 km² zählt Rehlingen-Siersburg zu den Kleinstadtn in Saarland. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Rehlingen-Siersburg.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Rehlingen-Siersburg?
Die Hundesteuer in Rehlingen-Siersburg ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 60,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 120,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Rehlingen-Siersburg auf rund 780 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 60€ für Ihren Ersthund können Sie in Rehlingen-Siersburg nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Rehlingen-Siersburg
Nicht jeder Hundehalter in Rehlingen-Siersburg muss den vollen Steuersatz von 60 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Rehlingen-Siersburg bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Rehlingen-Siersburg
Saarland führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Rehlingen-Siersburg gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 10.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Rehlingen-Siersburg
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Rehlingen-Siersburg. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Rehlingen-Siersburg)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Rehlingen-Siersburg: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Rehlingen-Siersburg sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Saarland für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Rehlingen-Siersburg gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 32 % bietet Rehlingen-Siersburg gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Saarland verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Saarland
In Saarland Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Saarland →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Rehlingen-Siersburg?
Mit einem Steuersatz von 60 € pro Jahr für den Ersthund liegt Rehlingen-Siersburg 36 € unter dem Durchschnitt von Saarland. Das macht Rehlingen-Siersburg zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Saarland.
Im Landkreis Saarlouis ist Rehlingen-Siersburg damit die 9.-teuerste von 11 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 83 €). Am günstigsten ist Schmelz mit 60 €, am teuersten Bous mit 96 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 28 geprüften Gemeinden in Saarland hat Rehlingen-Siersburg den 23.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 19 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 71 € — Rehlingen-Siersburg liegt 11 € darunter.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Rehlingen-Siersburg einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 120 € statt 60 €).
Bei 14.305 Einwohnern und einer Fläche von 137 km² ist Rehlingen-Siersburg als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Rehlingen-Siersburg
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Rehlingen-Siersburg in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Rehlingen-Siersburg wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Rehlingen-Siersburg zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rehlingen-Siersburg
Wie viel Hundesteuer muss ich in Rehlingen-Siersburg zahlen?
Die Hundesteuer in Rehlingen-Siersburg liegt bei 60,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 120,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 600,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Rehlingen-Siersburg?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Rehlingen-Siersburg oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Rehlingen-Siersburg anzumelden?
Zur Anmeldung in Rehlingen-Siersburg benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.
Gibt es in Saarland eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
In Saarland Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Rehlingen-Siersburg?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Rehlingen-Siersburg bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Rehlingen-Siersburg befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Rehlingen-Siersburg oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Rehlingen-Siersburg ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Rehlingen-Siersburg erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Rehlingen-Siersburg?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Rehlingen-Siersburg fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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