Hundesteuer St. Wendelanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund109.00pro Jahr
Zweithund196.00pro Jahr
Listenhund654.00pro Jahr
vs. Ø Saarland+13.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung St. Wendel

BehördeStadtverwaltung St. WendelSteueramt / Gemeindekasse
AdresseSchloßstraße 2, 66606 St. Wendel

Zuständiges Amt — Standort St. Wendel

Öffnungszeiten — Steueramt St. Wendel

TagÖffnungszeiten
Montag07:30–16:00 Uhr
Dienstag07:30–16:00 Uhr
Mittwoch07:30–16:00 Uhr
Donnerstag07:30–18:00 Uhr
Freitag07:30–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt St. Wendel.

Hundesteuersätze St. Wendel — Übersicht 2026

KategorieSt. WendelØ SaarlandDifferenz
Ersthund109.0096.00 €+13.00
Zweithund196.00192.00 €+4.00
Listenhund / gefährl. Hund654.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung St. Wendel, Statistisches Landesamt Saarland. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer St. Wendel 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in St. Wendel beträgt 109€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 196€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 654€ pro Jahr.
  • St. Wendel liegt damit 13€ über dem Durchschnitt von Saarland (96€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde St. Wendel in Saarland.

Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen St. Wendel leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für St. Wendel.

Bei einer Bevölkerung von 25.503 Einwohnern ist St. Wendel eine von vielen Gemeinden in Saarland, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in St. Wendel zahlen?

In St. Wendel kostet der erste angemeldete Hund 109.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 196.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 654 Euro jährlich.

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Die Kosten von 109€ für Ihren Ersthund können Sie in St. Wendel nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in St. Wendel

Auch wenn die Steuer in St. Wendel bei 109.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt St. Wendel zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Saarland als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in St. Wendel ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 654.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in St. Wendel

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in St. Wendel beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach St. Wendel.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Saarland drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in St. Wendel: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in St. Wendel sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Saarland häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in St. Wendel gut sichtbar am Halsband tragen.

Als dicht besiedeltes Stadtgebiet mit 1109 Einwohnern pro km² hat St. Wendel naturgemäß eine hohe Hundepopulation, was die Einhaltung der Anmeldepflicht besonders wichtig macht. Das Ordnungsamt führt hier regelmäßig Kontrollen durch.

Mit einem Waldanteil von 35% bietet St. Wendelhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Saarland generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Saarland

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in St. Wendel speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in St. Wendel – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In St. Wendel sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt St. Wendel.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in St. Wendel? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Saarland sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in St. Wendel steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in St. Wendel über 109.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht St. Wendel da?

Mit einem Steuersatz von 109€ pro Jahr für den Ersthund liegt St. Wendel 13€ über dem Durchschnitt von Saarland. Der Steuersatz in St. Wendel bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Saarland.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in St. Wendel einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (196€ statt 109€).

Bei 25.503 Einwohnern und einer Fläche von 23 km² ist St. Wendel als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in St. Wendel

Viele Verwaltungen, so oft auch St. Wendel, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus St. Wendel wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von St. Wendel zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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