Hundesteuer Nambornanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund63,00 €pro Jahr
Zweithundca. 126,00 €pro Jahr
Listenhundca. 600,00 €pro Jahr
vs. Ø Saarland-33,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Namborn aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Namborn

BehördeStadtverwaltung NambornSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis St. Wendel.

Zuständiges Amt — Standort Namborn

Hundesteuersätze Namborn — Übersicht 2026

KategorieNambornØ SaarlandDifferenz
Ersthund63,00 €96,00 €-33,00 €
Zweithundca. 126,00 €192,00 €-66,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 600,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Namborn, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Namborn 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Namborn beträgt 63 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 126 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
  • Namborn liegt damit 33 € unter dem Durchschnitt von Saarland (96 €).
  • Im Landkreis St. Wendel ist Namborn die 5.-teuerste von 8 Gemeinden.
  • Unter den 28 geprüften Gemeinden in Saarland hat Namborn den 18.-höchsten Satz (Landes-Median: 71 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Namborn in Saarland.

Quelle: Hundesteuersatzung Namborn (amtliches Dokument)

Wer in Namborn (Saarland) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Namborn derzeit 63,00 € pro Jahr fällig — 33 € unter dem Durchschnitt von Saarland.

Mit 6.951 Einwohnern auf 49 km² zählt Namborn zu den Kleinstadtn in Saarland. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Namborn.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Namborn?

Die Hundesteuer in Namborn ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 63,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 126,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Namborn auf rund 819 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 63€ für Ihren Ersthund können Sie in Namborn nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Namborn

Nicht jeder Hundehalter in Namborn muss den vollen Steuersatz von 63 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Namborn bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Namborn

Saarland führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Namborn gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 9.5-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Namborn

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Namborn. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Namborn)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Namborn: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Namborn sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Saarland für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Namborn gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Saarland

In Saarland Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Saarland →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Namborn?

Mit einem Steuersatz von 63 € pro Jahr für den Ersthund liegt Namborn 33 € unter dem Durchschnitt von Saarland. Das macht Namborn zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Saarland.

Im Landkreis St. Wendel ist Namborn damit die 5.-teuerste von 8 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 78 €). Am günstigsten ist Marpingen mit 54 €, am teuersten Freisen mit 96 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 28 geprüften Gemeinden in Saarland hat Namborn den 18.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 37 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 71 € — Namborn liegt 8 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Namborn einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 126 € statt 63 €).

Bei 6.951 Einwohnern und einer Fläche von 49 km² ist Namborn als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Namborn

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Namborn in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Namborn wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Namborn zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Namborn

Wie viel Hundesteuer muss ich in Namborn zahlen?

Die Hundesteuer in Namborn liegt bei 63,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 126,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 600,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Namborn?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Namborn oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Namborn anzumelden?

Zur Anmeldung in Namborn benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Saarland eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Saarland Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Namborn?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Namborn bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Namborn befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Namborn oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Namborn ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Namborn erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Namborn?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Namborn fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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