Hundesteuer Gutenbornanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Gutenborn aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Gutenborn
Zuständiges Amt — Standort Gutenborn
Hundesteuersätze Gutenborn — Übersicht 2026
| Kategorie | Gutenborn | Ø Sachsen-Anhalt | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 40,00 € | 58,00 € | -18,00 € |
| Zweithund | ca. 80,00 € | 116,00 € | -36,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 500,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Gutenborn, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Gutenborn 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Gutenborn beträgt 40 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 80 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 500 € pro Jahr.
- Gutenborn liegt damit 18 € unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt (58 €).
- Im Burgenlandkreis ist Gutenborn die 18.-teuerste von 19 Gemeinden.
- Unter den 63 geprüften Gemeinden in Sachsen-Anhalt hat Gutenborn den 51.-höchsten Satz (Landes-Median: 55 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Gutenborn in Sachsen-Anhalt.
Wer in Gutenborn (Sachsen-Anhalt) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Gutenborn derzeit 40,00 € pro Jahr fällig — 18 € unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt.
Mit 1.779 Einwohnern auf 41 km² zählt Gutenborn zu den Landgemeinden in Sachsen-Anhalt. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Gutenborn.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Gutenborn?
Die Hundesteuer in Gutenborn ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 40,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 80,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 500,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Gutenborn auf rund 520 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 40€ für Ihren Ersthund können Sie in Gutenborn nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Gutenborn
Nicht jeder Hundehalter in Gutenborn muss den vollen Steuersatz von 40 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Gutenborn bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Gutenborn
Sachsen-Anhalt führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Gutenborn gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 500,00 € pro Jahr — das ist das 12.5-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Gutenborn
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Gutenborn. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Gutenborn)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Gutenborn: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Gutenborn sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Sachsen-Anhalt für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Gutenborn gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 39 % bietet Gutenborn gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Sachsen-Anhalt verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt
Ja — in Sachsen-Anhalt ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Sachsen-Anhalt →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Gutenborn?
Mit einem Steuersatz von 40 € pro Jahr für den Ersthund liegt Gutenborn 18 € unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Sachsen-Anhalt.
Im Burgenlandkreis ist Gutenborn damit die 18.-teuerste von 19 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 60 €). Am günstigsten ist Kretzschau mit 20 €, am teuersten Naumburg mit 100 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 63 geprüften Gemeinden in Sachsen-Anhalt hat Gutenborn den 51.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 19 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 55 € — Gutenborn liegt 15 € darunter.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Gutenborn einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 80 € statt 40 €).
Bei 1.779 Einwohnern und einer Fläche von 41 km² ist Gutenborn als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Gutenborn
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Gutenborn in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Gutenborn wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Gutenborn zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Gutenborn
Wie viel Hundesteuer muss ich in Gutenborn zahlen?
Die Hundesteuer in Gutenborn liegt bei 40,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 80,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 500,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Gutenborn?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Gutenborn oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Gutenborn anzumelden?
Zur Anmeldung in Gutenborn benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Sachsen-Anhalt die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.
Gibt es in Sachsen-Anhalt eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
Ja — in Sachsen-Anhalt ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Gutenborn?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Gutenborn bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Gutenborn befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Gutenborn oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Gutenborn ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Gutenborn erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Gutenborn?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Gutenborn fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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