Hundesteuer Raguhn-Jeßnitzanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Raguhn-Jeßnitz
Zuständiges Amt — Standort Raguhn-Jeßnitz
Öffnungszeiten — Steueramt Raguhn-Jeßnitz
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | geschlossen | |
| Dienstag | 09:00–12:00 Uhr, 13:00–17:00 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 09:00–12:00 Uhr, 13:00–15:30 Uhr | |
| Freitag | 09:00–12:30 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Raguhn-Jeßnitz.
Hundesteuersätze Raguhn-Jeßnitz — Übersicht 2026
| Kategorie | Raguhn-Jeßnitz | Ø Sachsen-Anhalt | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 57.00 € | 58.00 € | -1.00 € |
| Zweithund | 103.00 € | 116.00 € | -13.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 342.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Raguhn-Jeßnitz, Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Raguhn-Jeßnitz 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Raguhn-Jeßnitz beträgt 57€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 103€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 342€ pro Jahr.
- Raguhn-Jeßnitz liegt damit 1€ unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt (58€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Raguhn-Jeßnitz in Sachsen-Anhalt.
Wer in Raguhn-Jeßnitz (Sachsen-Anhalt) einen Hund hält, ist nach der geltenden kommunalen Satzung verpflichtet, diesen offiziell anzumelden und Hundesteuer zu entrichten. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgen.
Bei einer Bevölkerung von 8.782 Einwohnern ist Raguhn-Jeßnitz eine von vielen Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Raguhn-Jeßnitz zahlen?
Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Raguhn-Jeßnitz bei 57.00 Euro. Ein Zweithund kostet 103.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 342 Euro jährlich.
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Die Kosten von 57€ für Ihren Ersthund können Sie in Raguhn-Jeßnitz nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Raguhn-Jeßnitz
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Raguhn-Jeßnitz eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Raguhn-Jeßnitz zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Sachsen-Anhalt als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Raguhn-Jeßnitz ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 342.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Raguhn-Jeßnitz
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Raguhn-Jeßnitz beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Raguhn-Jeßnitz.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Sachsen-Anhalt drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Raguhn-Jeßnitz: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Raguhn-Jeßnitz sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Sachsen-Anhalt kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Raguhn-Jeßnitz gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 42% bietet Raguhn-Jeßnitzhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Sachsen-Anhalt generell Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Raguhn-Jeßnitz speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Raguhn-Jeßnitz – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Raguhn-Jeßnitz als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Raguhn-Jeßnitz.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Sachsen-Anhalt eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Raguhn-Jeßnitz, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Raguhn-Jeßnitz steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Raguhn-Jeßnitz über 57.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Raguhn-Jeßnitz da?
Mit einem Steuersatz von 57€ pro Jahr für den Ersthund liegt Raguhn-Jeßnitz 1€ unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt. Der Steuersatz in Raguhn-Jeßnitz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Sachsen-Anhalt.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Raguhn-Jeßnitz einen Aufschlag von 81% gegenüber dem Ersthund (103€ statt 57€).
Bei 8.782 Einwohnern und einer Fläche von 179 km² ist Raguhn-Jeßnitz als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Raguhn-Jeßnitz
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Raguhn-Jeßnitz häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Raguhn-Jeßnitz wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Raguhn-Jeßnitz zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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