Hundesteuer Raguhn-Jeßnitzanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund42,00 €pro Jahr
Zweithundca. 84,00 €pro Jahr
Listenhundca. 500,00 €pro Jahr
vs. Ø Sachsen-Anhalt-16,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Raguhn-Jeßnitz aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Raguhn-Jeßnitz

BehördeStadtverwaltung Raguhn-JeßnitzSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

Zuständiges Amt — Standort Raguhn-Jeßnitz

Hundesteuersätze Raguhn-Jeßnitz — Übersicht 2026

KategorieRaguhn-JeßnitzØ Sachsen-AnhaltDifferenz
Ersthund42,00 €58,00 €-16,00 €
Zweithundca. 84,00 €116,00 €-32,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 500,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Raguhn-Jeßnitz, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Raguhn-Jeßnitz 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Raguhn-Jeßnitz beträgt 42 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 84 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 500 € pro Jahr.
  • Raguhn-Jeßnitz liegt damit 16 € unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt (58 €).
  • Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist Raguhn-Jeßnitz die 9.-teuerste von 10 Gemeinden.
  • Unter den 63 geprüften Gemeinden in Sachsen-Anhalt hat Raguhn-Jeßnitz den 45.-höchsten Satz (Landes-Median: 55 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Raguhn-Jeßnitz in Sachsen-Anhalt.

Quelle: Hundesteuersatzung Raguhn-Jeßnitz (amtliches Dokument)

Wer in Raguhn-Jeßnitz (Sachsen-Anhalt) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Raguhn-Jeßnitz derzeit 42,00 € pro Jahr fällig — 16 € unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt.

Mit 8.782 Einwohnern auf 179 km² zählt Raguhn-Jeßnitz zu den Kleinstadtn in Sachsen-Anhalt. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Raguhn-Jeßnitz.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Raguhn-Jeßnitz?

Die Hundesteuer in Raguhn-Jeßnitz ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 42,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 84,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 500,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Raguhn-Jeßnitz auf rund 546 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 42€ für Ihren Ersthund können Sie in Raguhn-Jeßnitz nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Raguhn-Jeßnitz

Nicht jeder Hundehalter in Raguhn-Jeßnitz muss den vollen Steuersatz von 42 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Raguhn-Jeßnitz bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Raguhn-Jeßnitz

Sachsen-Anhalt führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Raguhn-Jeßnitz gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 500,00 € pro Jahr — das ist das 11.9-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Raguhn-Jeßnitz

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Raguhn-Jeßnitz. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Raguhn-Jeßnitz)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Raguhn-Jeßnitz: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Raguhn-Jeßnitz sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Sachsen-Anhalt für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Raguhn-Jeßnitz gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 42 % bietet Raguhn-Jeßnitz gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Sachsen-Anhalt verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt

Ja — in Sachsen-Anhalt ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Sachsen-Anhalt →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Raguhn-Jeßnitz?

Mit einem Steuersatz von 42 € pro Jahr für den Ersthund liegt Raguhn-Jeßnitz 16 € unter dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Sachsen-Anhalt.

Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist Raguhn-Jeßnitz damit die 9.-teuerste von 10 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 55 €). Am günstigsten ist Südliches Anhalt mit 35 €, am teuersten Zörbig mit 70 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 63 geprüften Gemeinden in Sachsen-Anhalt hat Raguhn-Jeßnitz den 45.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 29 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 55 € — Raguhn-Jeßnitz liegt 13 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Raguhn-Jeßnitz einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 84 € statt 42 €).

Bei 8.782 Einwohnern und einer Fläche von 179 km² ist Raguhn-Jeßnitz als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Raguhn-Jeßnitz

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Raguhn-Jeßnitz in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Raguhn-Jeßnitz wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Raguhn-Jeßnitz zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Raguhn-Jeßnitz

Wie viel Hundesteuer muss ich in Raguhn-Jeßnitz zahlen?

Die Hundesteuer in Raguhn-Jeßnitz liegt bei 42,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 84,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 500,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Raguhn-Jeßnitz?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Raguhn-Jeßnitz oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Raguhn-Jeßnitz anzumelden?

Zur Anmeldung in Raguhn-Jeßnitz benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Sachsen-Anhalt die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Sachsen-Anhalt eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Sachsen-Anhalt ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Raguhn-Jeßnitz?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Raguhn-Jeßnitz bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Raguhn-Jeßnitz befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Raguhn-Jeßnitz oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Raguhn-Jeßnitz ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Raguhn-Jeßnitz erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Raguhn-Jeßnitz?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Raguhn-Jeßnitz fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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