Hundesteuer Aue-Fallsteinanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Aue-Fallstein
Zuständiges Amt — Standort Aue-Fallstein
Öffnungszeiten — Steueramt Aue-Fallstein
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 10:00–16:00 Uhr | |
| Dienstag | 10:00–18:00 Uhr | |
| Mittwoch | 10:00–16:00 Uhr | |
| Donnerstag | 10:00–18:00 Uhr | |
| Freitag | 10:00–16:00 Uhr | |
| Samstag | 11:00–15:00 Uhr | |
| Sonntag | 11:00–15:00 Uhr | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Aue-Fallstein.
Hundesteuersätze Aue-Fallstein — Übersicht 2026
| Kategorie | Aue-Fallstein | Ø Sachsen-Anhalt | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 69.00 € | 58.00 € | +11.00 € |
| Zweithund | 124.00 € | 116.00 € | +8.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 414.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Aue-Fallstein, Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Aue-Fallstein 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Aue-Fallstein beträgt 69€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 124€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 414€ pro Jahr.
- Aue-Fallstein liegt damit 11€ über dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt (58€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Aue-Fallstein in Sachsen-Anhalt.
Hundehalter in Aue-Fallstein müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Aue-Fallstein. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.
Bei einer Bevölkerung von 5.245 Einwohnern ist Aue-Fallstein eine von vielen Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Aue-Fallstein zahlen?
In Aue-Fallstein kostet der erste angemeldete Hund 69.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 124.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 414 Euro jährlich.
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Die Kosten von 69€ für Ihren Ersthund können Sie in Aue-Fallstein nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Aue-Fallstein
Auch wenn die Steuer in Aue-Fallstein bei 69.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Aue-Fallstein zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Sachsen-Anhalt als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Aue-Fallstein ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 414.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Aue-Fallstein
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Aue-Fallstein beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Aue-Fallstein.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Sachsen-Anhalt drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Aue-Fallstein: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Aue-Fallstein sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Sachsen-Anhalt kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Aue-Fallstein gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Aue-Fallstein speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Aue-Fallstein – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Aue-Fallstein als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Aue-Fallstein.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Sachsen-Anhalt eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Aue-Fallstein, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Aue-Fallstein steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Aue-Fallstein über 69.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Aue-Fallstein da?
Mit einem Steuersatz von 69€ pro Jahr für den Ersthund liegt Aue-Fallstein 11€ über dem Durchschnitt von Sachsen-Anhalt. Der Steuersatz in Aue-Fallstein bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Sachsen-Anhalt.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Aue-Fallstein einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (124€ statt 69€).
Bei 5.245 Einwohnern und einer Fläche von 100 km² ist Aue-Fallstein als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Aue-Fallstein
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Aue-Fallstein häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Aue-Fallstein wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Aue-Fallstein zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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