Hundesteuer Hohndorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund42,00 €pro Jahr
Zweithundca. 84,00 €pro Jahr
Listenhundca. 600,00 €pro Jahr
vs. Ø Sachsen-18,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Hohndorf aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Hohndorf

BehördeStadtverwaltung HohndorfSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Erzgebirgskreis.

Zuständiges Amt — Standort Hohndorf

Hundesteuersätze Hohndorf — Übersicht 2026

KategorieHohndorfØ SachsenDifferenz
Ersthund42,00 €60,00 €-18,00 €
Zweithundca. 84,00 €120,00 €-36,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 600,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Hohndorf, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Hohndorf 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Hohndorf beträgt 42 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 84 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
  • Hohndorf liegt damit 18 € unter dem Durchschnitt von Sachsen (60 €).
  • Im Erzgebirgskreis ist Hohndorf die 52.-teuerste von 58 Gemeinden.
  • Unter den 118 geprüften Gemeinden in Sachsen hat Hohndorf den 81.-höchsten Satz (Landes-Median: 54 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Hohndorf in Sachsen.

Quelle: Hundesteuersatzung Hohndorf (amtliches Dokument)

Wer in Hohndorf (Sachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Hohndorf derzeit 42,00 € pro Jahr fällig — 18 € unter dem Durchschnitt von Sachsen.

Mit 3.450 Einwohnern auf 63 km² zählt Hohndorf zu den Landgemeinden in Sachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Hohndorf.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Hohndorf?

Die Hundesteuer in Hohndorf ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 42,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 84,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Hohndorf auf rund 546 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Hohndorf

Nicht jeder Hundehalter in Hohndorf muss den vollen Steuersatz von 42 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Hohndorf bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Hohndorf

Sachsen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Hohndorf gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 14.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Hohndorf

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Hohndorf. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Hohndorf)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Hohndorf: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Hohndorf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Sachsen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Hohndorf gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen

In Sachsen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Sachsen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Hohndorf?

Mit einem Steuersatz von 42 € pro Jahr für den Ersthund liegt Hohndorf 18 € unter dem Durchschnitt von Sachsen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Sachsen.

Im Erzgebirgskreis ist Hohndorf damit die 52.-teuerste von 58 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 57 €). Am günstigsten ist Raschau-Markersbach mit 25 €, am teuersten Thalheim/Erzgeb. mit 70 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 118 geprüften Gemeinden in Sachsen hat Hohndorf den 81.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 32 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 54 € — Hohndorf liegt 12 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Hohndorf einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 84 € statt 42 €).

Bei 3.450 Einwohnern und einer Fläche von 63 km² ist Hohndorf als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Hohndorf

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Hohndorf in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Hohndorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Hohndorf zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Hohndorf

Wie viel Hundesteuer muss ich in Hohndorf zahlen?

Die Hundesteuer in Hohndorf liegt bei 42,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 84,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 600,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Hohndorf?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Hohndorf oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Hohndorf anzumelden?

Zur Anmeldung in Hohndorf benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Sachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Sachsen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Hohndorf?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Hohndorf bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Hohndorf befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Hohndorf oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Hohndorf ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Hohndorf erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Hohndorf?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Hohndorf fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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