Hundesteuer Mildenauanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund52.00pro Jahr
Zweithund94.00pro Jahr
Listenhund312.00pro Jahr
vs. Ø Sachsen-8.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Mildenau

BehördeStadtverwaltung MildenauSteueramt / Gemeindekasse
AdresseDorfstraße 95, 09456 Mildenau

Zuständiges Amt — Standort Mildenau

Öffnungszeiten — Steueramt Mildenau

TagÖffnungszeiten
Montaggeschlossen
Dienstag08:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00–12:00 Uhr, 13:00–17:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Mildenau.

Hundesteuersätze Mildenau — Übersicht 2026

KategorieMildenauØ SachsenDifferenz
Ersthund52.0060.00 €-8.00
Zweithund94.00120.00 €-26.00
Listenhund / gefährl. Hund312.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Mildenau, Statistisches Landesamt Sachsen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Mildenau 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Mildenau beträgt 52€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 94€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 312€ pro Jahr.
  • Mildenau liegt damit 8€ unter dem Durchschnitt von Sachsen (60€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Mildenau in Sachsen.

Wer in Mildenau (Sachsen) einen Hund hält, ist nach der geltenden kommunalen Satzung verpflichtet, diesen offiziell anzumelden und Hundesteuer zu entrichten. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgen.

Bei einer Bevölkerung von 3.402 Einwohnern ist Mildenau eine von vielen Gemeinden in Sachsen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Mildenau zahlen?

Die Kosten für die Hundesteuer in Mildenau richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 52.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 94.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 312 Euro jährlich.

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Die Kosten von 52€ für Ihren Ersthund können Sie in Mildenau nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Mildenau

In Mildenau gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Mildenau zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Sachsen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Mildenau ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 312.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Mildenau

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Mildenau beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Mildenau.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Sachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Mildenau: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Mildenau sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Sachsen häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Mildenau gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Mildenau speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Mildenau – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Mildenau sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Mildenau.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Mildenau? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Sachsen sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Mildenau steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Mildenau über 52.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Mildenau da?

Mit einem Steuersatz von 52€ pro Jahr für den Ersthund liegt Mildenau 8€ unter dem Durchschnitt von Sachsen. Der Steuersatz in Mildenau bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Sachsen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Mildenau einen Aufschlag von 81% gegenüber dem Ersthund (94€ statt 52€).

Bei 3.402 Einwohnern und einer Fläche von 69 km² ist Mildenau als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Mildenau

Viele Verwaltungen, so oft auch Mildenau, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Mildenau wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Mildenau zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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