Hundesteuer Bischofswerdaanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund84,00 €pro Jahr
Zweithundca. 168,00 €pro Jahr
Listenhundca. 600,00 €pro Jahr
vs. Ø Sachsen+24,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Bischofswerda geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Bischofswerda

BehördeStadtverwaltung BischofswerdaSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Bautzen.

Zuständiges Amt — Standort Bischofswerda

Hundesteuersätze Bischofswerda — Übersicht 2026

KategorieBischofswerdaØ SachsenDifferenz
Ersthund84,00 €60,00 €+24,00 €
Zweithundca. 168,00 €120,00 €+48,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 600,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Bischofswerda). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Bischofswerda 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Bischofswerda beträgt 84 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 168 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
  • Bischofswerda liegt damit 24 € über dem Durchschnitt von Sachsen (60 €).
  • Im Landkreis Bautzen ist Bischofswerda die 1.-teuerste von 55 Gemeinden.
  • Unter den 118 geprüften Gemeinden in Sachsen hat Bischofswerda den 14.-höchsten Satz (Landes-Median: 54 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Bischofswerda in Sachsen.

Wer in Bischofswerda (Sachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Bischofswerda derzeit 84,00 € pro Jahr fällig — 24 € über dem Durchschnitt von Sachsen.

Mit 10.648 Einwohnern auf 101 km² zählt Bischofswerda zu den Kleinstadtn in Sachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Bischofswerda.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Bischofswerda?

Die Hundesteuer in Bischofswerda ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 84,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 168,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Bischofswerda auf rund 1.092 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Bischofswerda nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Bischofswerda

Nicht jeder Hundehalter in Bischofswerda muss den vollen Steuersatz von 84 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Bischofswerda bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Bischofswerda

Sachsen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Bischofswerda gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 7.1-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Bischofswerda

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Bischofswerda. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Bischofswerda)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Bischofswerda: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Bischofswerda sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Sachsen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Bischofswerda gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 39 % bietet Bischofswerda gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Sachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen

In Sachsen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Sachsen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Bischofswerda?

Mit einem Steuersatz von 84 € pro Jahr für den Ersthund liegt Bischofswerda 24 € über dem Durchschnitt von Sachsen. Damit gehört Bischofswerda zu den teureren Gemeinden in Sachsen.

Im Landkreis Bautzen ist Bischofswerda damit die 1.-teuerste von 55 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 60 €). Am günstigsten ist Laußnitz mit 30 €.

Bischofswerda ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im Landkreis Bautzen.

Landesweit betrachtet: Unter allen 118 geprüften Gemeinden in Sachsen hat Bischofswerda den 14.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 89 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 54 € — Bischofswerda liegt 30 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Bischofswerda einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 168 € statt 84 €).

Bei 10.648 Einwohnern und einer Fläche von 101 km² ist Bischofswerda als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Bischofswerda

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Bischofswerda in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Bischofswerda wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Bischofswerda zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bischofswerda

Wie viel Hundesteuer muss ich in Bischofswerda zahlen?

Die Hundesteuer in Bischofswerda liegt bei 84,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 168,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 600,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Bischofswerda?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Bischofswerda oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Bischofswerda anzumelden?

Zur Anmeldung in Bischofswerda benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Sachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Sachsen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Bischofswerda?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Bischofswerda bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Bischofswerda befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Bischofswerda oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Bischofswerda ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Bischofswerda erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Bischofswerda?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Bischofswerda fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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