Hundesteuer Groitzschanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund38,00 €pro Jahr
Zweithundca. 76,00 €pro Jahr
Listenhundca. 600,00 €pro Jahr
vs. Ø Sachsen-22,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Groitzsch aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Groitzsch

BehördeStadtverwaltung GroitzschSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Leipzig.

Zuständiges Amt — Standort Groitzsch

Hundesteuersätze Groitzsch — Übersicht 2026

KategorieGroitzschØ SachsenDifferenz
Ersthund38,00 €60,00 €-22,00 €
Zweithundca. 76,00 €120,00 €-44,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 600,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Groitzsch, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Groitzsch 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Groitzsch beträgt 38 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 76 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
  • Groitzsch liegt damit 22 € unter dem Durchschnitt von Sachsen (60 €).
  • Im Landkreis Leipzig ist Groitzsch die 31.-teuerste von 31 Gemeinden.
  • Unter den 118 geprüften Gemeinden in Sachsen hat Groitzsch den 102.-höchsten Satz (Landes-Median: 54 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Groitzsch in Sachsen.

Quelle: Hundesteuersatzung Groitzsch (amtliches Dokument)

Wer in Groitzsch (Sachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Groitzsch derzeit 38,00 € pro Jahr fällig — 22 € unter dem Durchschnitt von Sachsen.

Mit 7.542 Einwohnern auf 113 km² zählt Groitzsch zu den Kleinstadtn in Sachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Groitzsch.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Groitzsch?

Die Hundesteuer in Groitzsch ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 38,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 76,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Groitzsch auf rund 494 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 38€ für Ihren Ersthund können Sie in Groitzsch nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Groitzsch

Nicht jeder Hundehalter in Groitzsch muss den vollen Steuersatz von 38 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Groitzsch bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Groitzsch

Sachsen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Groitzsch gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 15.8-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Groitzsch

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Groitzsch. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Groitzsch)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Groitzsch: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Groitzsch sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Sachsen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Groitzsch gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Sachsen

In Sachsen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Sachsen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Groitzsch?

Mit einem Steuersatz von 38 € pro Jahr für den Ersthund liegt Groitzsch 22 € unter dem Durchschnitt von Sachsen. Das macht Groitzsch zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Sachsen.

Im Landkreis Leipzig ist Groitzsch damit die 31.-teuerste von 31 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 59 €)..

Groitzsch ist damit die günstigste Gemeinde für Hundehalter im Landkreis Leipzig.

Landesweit betrachtet: Unter allen 118 geprüften Gemeinden in Sachsen hat Groitzsch den 102.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 14 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 54 € — Groitzsch liegt 16 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Groitzsch einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 76 € statt 38 €).

Bei 7.542 Einwohnern und einer Fläche von 113 km² ist Groitzsch als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Groitzsch

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Groitzsch in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Groitzsch wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Groitzsch zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Groitzsch

Wie viel Hundesteuer muss ich in Groitzsch zahlen?

Die Hundesteuer in Groitzsch liegt bei 38,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 76,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 600,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Groitzsch?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Groitzsch oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Groitzsch anzumelden?

Zur Anmeldung in Groitzsch benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Sachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Sachsen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Groitzsch?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Groitzsch bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Groitzsch befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Groitzsch oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Groitzsch ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Groitzsch erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Groitzsch?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Groitzsch fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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