Hundesteuer Timmendorfer Strandanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Timmendorfer Strand aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Timmendorfer Strand
Zuständiges Amt — Standort Timmendorfer Strand
Hundesteuersätze Timmendorfer Strand — Übersicht 2026
| Kategorie | Timmendorfer Strand | Ø Schleswig-Holstein | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 110,00 € | 80,00 € | +30,00 € |
| Zweithund | ca. 220,00 € | 160,00 € | +60,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 600,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Timmendorfer Strand, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Timmendorfer Strand 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Timmendorfer Strand beträgt 110 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 220 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
- Timmendorfer Strand liegt damit 30 € über dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein (80 €).
- Im Kreis Ostholstein ist Timmendorfer Strand die 7.-teuerste von 37 Gemeinden.
- Unter den 101 geprüften Gemeinden in Schleswig-Holstein hat Timmendorfer Strand den 47.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Timmendorfer Strand in Schleswig-Holstein.
Quelle: Hundesteuersatzung Timmendorfer Strand (amtliches Dokument)
Wer in Timmendorfer Strand (Schleswig-Holstein) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Timmendorfer Strand derzeit 110,00 € pro Jahr fällig — 30 € über dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein.
Mit 8.690 Einwohnern auf 199 km² zählt Timmendorfer Strand zu den Kleinstadtn in Schleswig-Holstein. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Timmendorfer Strand.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Timmendorfer Strand?
Die Hundesteuer in Timmendorfer Strand ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 110,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 220,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Timmendorfer Strand auf rund 1.430 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 110€ für Ihren Ersthund können Sie in Timmendorfer Strand nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Timmendorfer Strand
Nicht jeder Hundehalter in Timmendorfer Strand muss den vollen Steuersatz von 110 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Timmendorfer Strand bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Timmendorfer Strand
Schleswig-Holstein führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Timmendorfer Strand gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 5.5-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Timmendorfer Strand
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Timmendorfer Strand. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Timmendorfer Strand)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Timmendorfer Strand: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Timmendorfer Strand sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Schleswig-Holstein für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Timmendorfer Strand gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein
Ja — in Schleswig-Holstein ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Schleswig-Holstein →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Timmendorfer Strand?
Mit einem Steuersatz von 110 € pro Jahr für den Ersthund liegt Timmendorfer Strand 30 € über dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein. Damit gehört Timmendorfer Strand zu den teureren Gemeinden in Schleswig-Holstein.
Im Kreis Ostholstein ist Timmendorfer Strand damit die 7.-teuerste von 37 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 88 €). Am günstigsten ist Lensahn mit 70 €, am teuersten Neustadt in Holstein mit 132 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 101 geprüften Gemeinden in Schleswig-Holstein hat Timmendorfer Strand den 47.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 54 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100 € — Timmendorfer Strand liegt 10 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Timmendorfer Strand einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 220 € statt 110 €).
Bei 8.690 Einwohnern und einer Fläche von 199 km² ist Timmendorfer Strand als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Timmendorfer Strand
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Timmendorfer Strand in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Timmendorfer Strand wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Timmendorfer Strand zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Timmendorfer Strand
Wie viel Hundesteuer muss ich in Timmendorfer Strand zahlen?
Die Hundesteuer in Timmendorfer Strand liegt bei 110,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 220,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 600,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Timmendorfer Strand?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Timmendorfer Strand oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Timmendorfer Strand anzumelden?
Zur Anmeldung in Timmendorfer Strand benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Schleswig-Holstein die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.
Gibt es in Schleswig-Holstein eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
Ja — in Schleswig-Holstein ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Timmendorfer Strand?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Timmendorfer Strand bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Timmendorfer Strand befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Timmendorfer Strand oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Timmendorfer Strand ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Timmendorfer Strand erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Timmendorfer Strand?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Timmendorfer Strand fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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