Hundesteuer Groß Vollstedtanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund57.00pro Jahr
Zweithund103.00pro Jahr
Listenhund342.00pro Jahr
vs. Ø Schleswig-Holstein-23.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Groß Vollstedt

BehördeStadtverwaltung Groß VollstedtSteueramt / Gemeindekasse
AdresseEmkendorfer Str. 40, 24802 Emkendorf
Telefon04330 365

Zuständiges Amt — Standort Groß Vollstedt

Öffnungszeiten — Steueramt Groß Vollstedt

ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Groß Vollstedt über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.

Hundesteuersätze Groß Vollstedt — Übersicht 2026

KategorieGroß VollstedtØ Schleswig-HolsteinDifferenz
Ersthund57.0080.00 €-23.00
Zweithund103.00160.00 €-57.00
Listenhund / gefährl. Hund342.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Groß Vollstedt, Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Groß Vollstedt 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Groß Vollstedt beträgt 57€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 103€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 342€ pro Jahr.
  • Groß Vollstedt liegt damit 23€ unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein (80€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Groß Vollstedt in Schleswig-Holstein.

Sie möchten Ihren Hund in Groß Vollstedt anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Schleswig-Holstein sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.

Bei einer Bevölkerung von 986 Einwohnern ist Groß Vollstedt eine von vielen Gemeinden in Schleswig-Holstein, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Groß Vollstedt zahlen?

Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Groß Vollstedt bei 57.00 Euro. Ein Zweithund kostet 103.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-­lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 342 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 57€ für Ihren Ersthund können Sie in Groß Vollstedt nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Groß Vollstedt

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Groß Vollstedt eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Groß Vollstedt zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Schleswig-Holstein als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Groß Vollstedt ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 342.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Groß Vollstedt

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Groß Vollstedt beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Groß Vollstedt.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Schleswig-Holstein drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Groß Vollstedt: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Groß Vollstedt sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Schleswig-Holstein häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Groß Vollstedt gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Groß Vollstedt speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Groß Vollstedt – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Groß Vollstedt sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Groß Vollstedt.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Groß Vollstedt? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Schleswig-Holstein sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Groß Vollstedt steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Groß Vollstedt über 57.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Groß Vollstedt da?

Mit einem Steuersatz von 57€ pro Jahr für den Ersthund liegt Groß Vollstedt 23€ unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein. Das macht Groß Vollstedt zu einer der günstigeren Gemeinden für Hundehalter in Schleswig-Holstein.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Groß Vollstedt einen Aufschlag von 81% gegenüber dem Ersthund (103€ statt 57€).

Bei 986 Einwohnern und einer Fläche von 113 km² ist Groß Vollstedt als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Groß Vollstedt

Viele Verwaltungen, so oft auch Groß Vollstedt, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Groß Vollstedt wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Groß Vollstedt zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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