Hundesteuer Fahrenkruganmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund61.00pro Jahr
Zweithund110.00pro Jahr
Listenhund366.00pro Jahr
vs. Ø Schleswig-Holstein-19.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Fahrenkrug

BehördeStadtverwaltung FahrenkrugSteueramt / Gemeindekasse
AdresseZum Karpfenteich 1, 23795 Fahrenkrug

Zuständiges Amt — Standort Fahrenkrug

Öffnungszeiten — Steueramt Fahrenkrug

ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Fahrenkrug über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.

Hundesteuersätze Fahrenkrug — Übersicht 2026

KategorieFahrenkrugØ Schleswig-HolsteinDifferenz
Ersthund61.0080.00 €-19.00
Zweithund110.00160.00 €-50.00
Listenhund / gefährl. Hund366.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Fahrenkrug, Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Fahrenkrug 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Fahrenkrug beträgt 61€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 110€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 366€ pro Jahr.
  • Fahrenkrug liegt damit 19€ unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein (80€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Fahrenkrug in Schleswig-Holstein.

Sie möchten Ihren Hund in Fahrenkrug anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Schleswig-Holstein sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.

Bei einer Bevölkerung von 1.625 Einwohnern ist Fahrenkrug eine von vielen Gemeinden in Schleswig-Holstein, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Fahrenkrug zahlen?

Hundehalter in Fahrenkrug müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 61.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 110.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 366 Euro jährlich.

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Die Kosten von 61€ für Ihren Ersthund können Sie in Fahrenkrug nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Fahrenkrug

Die Hundesteuersatzung von Fahrenkrug sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 61.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Fahrenkrug zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Schleswig-Holstein als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Fahrenkrug ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 366.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Fahrenkrug

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Fahrenkrug beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Fahrenkrug.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Schleswig-Holstein drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Fahrenkrug: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Fahrenkrug sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Schleswig-Holstein häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Fahrenkrug gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 31% bietet Fahrenkrughervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Schleswig-Holstein generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Fahrenkrug speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Fahrenkrug – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Fahrenkrug sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Fahrenkrug.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Fahrenkrug? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Schleswig-Holstein sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Fahrenkrug steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Fahrenkrug über 61.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Fahrenkrug da?

Mit einem Steuersatz von 61€ pro Jahr für den Ersthund liegt Fahrenkrug 19€ unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein. Der Steuersatz in Fahrenkrug bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Schleswig-Holstein.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Fahrenkrug einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (110€ statt 61€).

Bei 1.625 Einwohnern und einer Fläche von 184 km² ist Fahrenkrug als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Fahrenkrug

Viele Verwaltungen, so oft auch Fahrenkrug, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Fahrenkrug wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Fahrenkrug zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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