Hundesteuer Föhrden-Barlanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund58.00pro Jahr
Zweithund104.00pro Jahr
Listenhund348.00pro Jahr
vs. Ø Schleswig-Holstein-22.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Föhrden-Barl

BehördeStadtverwaltung Föhrden-BarlSteueramt / Gemeindekasse
AdresseDorfstraße 3b, 25563 Föhrden-Barl

Zuständiges Amt — Standort Föhrden-Barl

Öffnungszeiten — Steueramt Föhrden-Barl

ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Föhrden-Barl über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.

Hundesteuersätze Föhrden-Barl — Übersicht 2026

KategorieFöhrden-BarlØ Schleswig-HolsteinDifferenz
Ersthund58.0080.00 €-22.00
Zweithund104.00160.00 €-56.00
Listenhund / gefährl. Hund348.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Föhrden-Barl, Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Föhrden-Barl 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Föhrden-Barl beträgt 58€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 104€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 348€ pro Jahr.
  • Föhrden-Barl liegt damit 22€ unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein (80€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Föhrden-Barl in Schleswig-Holstein.

Hundehalter in Föhrden-Barl müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Föhrden-Barl. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.

Bei einer Bevölkerung von 289 Einwohnern ist Föhrden-Barl eine von vielen Gemeinden in Schleswig-Holstein, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Föhrden-Barl zahlen?

Die Kosten für die Hundesteuer in Föhrden-Barl richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 58.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 104.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 348 Euro jährlich.

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Die Kosten von 58€ für Ihren Ersthund können Sie in Föhrden-Barl nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Föhrden-Barl

In Föhrden-Barl gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Föhrden-Barl zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Schleswig-Holstein als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Föhrden-Barl ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 348.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Föhrden-Barl

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Föhrden-Barl beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Föhrden-Barl.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Schleswig-Holstein drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Föhrden-Barl: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Föhrden-Barl sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Schleswig-Holstein häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Föhrden-Barl gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 41% bietet Föhrden-Barlhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Schleswig-Holstein generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Föhrden-Barl speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Föhrden-Barl – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Föhrden-Barl sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Föhrden-Barl.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Föhrden-Barl? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Schleswig-Holstein sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Föhrden-Barl steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Föhrden-Barl über 58.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Föhrden-Barl da?

Mit einem Steuersatz von 58€ pro Jahr für den Ersthund liegt Föhrden-Barl 22€ unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein. Das macht Föhrden-Barl zu einer der günstigeren Gemeinden für Hundehalter in Schleswig-Holstein.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Föhrden-Barl einen Aufschlag von 79% gegenüber dem Ersthund (104€ statt 58€).

Bei 289 Einwohnern und einer Fläche von 98 km² ist Föhrden-Barl als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Föhrden-Barl

Viele Verwaltungen, so oft auch Föhrden-Barl, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Föhrden-Barl wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Föhrden-Barl zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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