Hundesteuer Groß Kummerfeldanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund20,00 €pro Jahr
Zweithundca. 40,00 €pro Jahr
Listenhundca. 600,00 €pro Jahr
vs. Ø Schleswig-Holstein-60,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Groß Kummerfeld aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Groß Kummerfeld

BehördeStadtverwaltung Groß KummerfeldSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Kreis Segeberg.

Zuständiges Amt — Standort Groß Kummerfeld

Hundesteuersätze Groß Kummerfeld — Übersicht 2026

KategorieGroß KummerfeldØ Schleswig-HolsteinDifferenz
Ersthund20,00 €80,00 €-60,00 €
Zweithundca. 40,00 €160,00 €-120,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 600,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Groß Kummerfeld, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Groß Kummerfeld 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Groß Kummerfeld beträgt 20 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 40 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
  • Groß Kummerfeld liegt damit 60 € unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein (80 €).
  • Im Kreis Segeberg ist Groß Kummerfeld die 94.-teuerste von 94 Gemeinden.
  • Unter den 101 geprüften Gemeinden in Schleswig-Holstein hat Groß Kummerfeld den 101.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Groß Kummerfeld in Schleswig-Holstein.

Quelle: Hundesteuersatzung Groß Kummerfeld (amtliches Dokument)

Wer in Groß Kummerfeld (Schleswig-Holstein) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Groß Kummerfeld derzeit 20,00 € pro Jahr fällig — 60 € unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein.

Mit 1.912 Einwohnern auf 180 km² zählt Groß Kummerfeld zu den Landgemeinden in Schleswig-Holstein. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Groß Kummerfeld.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Groß Kummerfeld?

Die Hundesteuer in Groß Kummerfeld ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 20,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 40,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Groß Kummerfeld auf rund 260 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Groß Kummerfeld

Nicht jeder Hundehalter in Groß Kummerfeld muss den vollen Steuersatz von 20 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Groß Kummerfeld bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Groß Kummerfeld

Schleswig-Holstein führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Groß Kummerfeld gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 30.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Groß Kummerfeld

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Groß Kummerfeld. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Groß Kummerfeld)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Groß Kummerfeld: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Groß Kummerfeld sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Schleswig-Holstein für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Groß Kummerfeld gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 34 % bietet Groß Kummerfeld gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Schleswig-Holstein verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein

Ja — in Schleswig-Holstein ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Schleswig-Holstein →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Groß Kummerfeld?

Mit einem Steuersatz von 20 € pro Jahr für den Ersthund liegt Groß Kummerfeld 60 € unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein. Das macht Groß Kummerfeld zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Schleswig-Holstein.

Im Kreis Segeberg ist Groß Kummerfeld damit die 94.-teuerste von 94 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 79 €)..

Groß Kummerfeld ist damit die günstigste Gemeinde für Hundehalter im Kreis Segeberg.

Landesweit betrachtet: Unter allen 101 geprüften Gemeinden in Schleswig-Holstein hat Groß Kummerfeld den 101.-höchsten Ersthund-Satz. Der Landes-Median liegt bei 100 € — Groß Kummerfeld liegt 80 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Groß Kummerfeld einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 40 € statt 20 €).

Bei 1.912 Einwohnern und einer Fläche von 180 km² ist Groß Kummerfeld als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Groß Kummerfeld

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Groß Kummerfeld in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Groß Kummerfeld wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Groß Kummerfeld zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Groß Kummerfeld

Wie viel Hundesteuer muss ich in Groß Kummerfeld zahlen?

Die Hundesteuer in Groß Kummerfeld liegt bei 20,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 40,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 600,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Groß Kummerfeld?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Groß Kummerfeld oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Groß Kummerfeld anzumelden?

Zur Anmeldung in Groß Kummerfeld benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Schleswig-Holstein die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Schleswig-Holstein eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Schleswig-Holstein ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Groß Kummerfeld?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Groß Kummerfeld bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Groß Kummerfeld befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Groß Kummerfeld oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Groß Kummerfeld ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Groß Kummerfeld erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Groß Kummerfeld?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Groß Kummerfeld fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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