Hundesteuer Weedeanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Weede
Zuständiges Amt — Standort Weede
Öffnungszeiten — Steueramt Weede
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr, 14:00–17:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Weede.
Hundesteuersätze Weede — Übersicht 2026
| Kategorie | Weede | Ø Schleswig-Holstein | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 77.00 € | 80.00 € | -3.00 € |
| Zweithund | 139.00 € | 160.00 € | -21.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 462.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Weede, Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Weede 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Weede beträgt 77€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 139€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 462€ pro Jahr.
- Weede liegt damit 3€ unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein (80€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Weede in Schleswig-Holstein.
Die Hundeanmeldung in Weede ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Weede erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.
Bei einer Bevölkerung von 993 Einwohnern ist Weede eine von vielen Gemeinden in Schleswig-Holstein, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Weede zahlen?
Hundehalter in Weede müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 77.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 139.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 462 Euro jährlich.
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Die Kosten von 77€ für Ihren Ersthund können Sie in Weede nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Weede
Die Hundesteuersatzung von Weede sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 77.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Weede zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Schleswig-Holstein als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Weede ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 462.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Weede
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Weede beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Weede.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Schleswig-Holstein drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Weede: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Weede sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Schleswig-Holstein kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Weede gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Weede speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Weede – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Weede als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Weede.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Schleswig-Holstein eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Weede, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Weede steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Weede über 77.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Weede da?
Mit einem Steuersatz von 77€ pro Jahr für den Ersthund liegt Weede 3€ unter dem Durchschnitt von Schleswig-Holstein. Der Steuersatz in Weede bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Schleswig-Holstein.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Weede einen Aufschlag von 81% gegenüber dem Ersthund (139€ statt 77€).
Bei 993 Einwohnern und einer Fläche von 192 km² ist Weede als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Weede
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Weede häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Weede wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Weede zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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