Hundesteuer Amt Wachsenburganmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund42,00 €pro Jahr
Zweithundca. 84,00 €pro Jahr
Listenhundca. 600,00 €pro Jahr
vs. Ø Thüringen-13,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Amt Wachsenburg aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Amt Wachsenburg

BehördeStadtverwaltung Amt WachsenburgSteueramt / Gemeindekasse
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Zuständiges Amt — Standort Amt Wachsenburg

Hundesteuersätze Amt Wachsenburg — Übersicht 2026

KategorieAmt WachsenburgØ ThüringenDifferenz
Ersthund42,00 €55,00 €-13,00 €
Zweithundca. 84,00 €110,00 €-26,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 600,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Amt Wachsenburg, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Amt Wachsenburg 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Amt Wachsenburg beträgt 42 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 84 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
  • Amt Wachsenburg liegt damit 13 € unter dem Durchschnitt von Thüringen (55 €).
  • Im Ilm-Kreis ist Amt Wachsenburg die 18.-teuerste von 18 Gemeinden.
  • Unter den 68 geprüften Gemeinden in Thüringen hat Amt Wachsenburg den 57.-höchsten Satz (Landes-Median: 57 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Amt Wachsenburg in Thüringen.

Quelle: Hundesteuersatzung Amt Wachsenburg (amtliches Dokument)

Wer in Amt Wachsenburg (Thüringen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Amt Wachsenburg derzeit 42,00 € pro Jahr fällig — 13 € unter dem Durchschnitt von Thüringen.

Mit 7.967 Einwohnern auf 26 km² zählt Amt Wachsenburg zu den Kleinstadtn in Thüringen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Amt Wachsenburg.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Amt Wachsenburg?

Die Hundesteuer in Amt Wachsenburg ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 42,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 84,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Amt Wachsenburg auf rund 546 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Amt Wachsenburg

Nicht jeder Hundehalter in Amt Wachsenburg muss den vollen Steuersatz von 42 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Amt Wachsenburg bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Amt Wachsenburg

Thüringen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Amt Wachsenburg gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 14.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Amt Wachsenburg

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Amt Wachsenburg. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Amt Wachsenburg)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Amt Wachsenburg: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Amt Wachsenburg sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Thüringen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Amt Wachsenburg gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Thüringen

Ja — in Thüringen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Thüringen →

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Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Amt Wachsenburg?

Mit einem Steuersatz von 42 € pro Jahr für den Ersthund liegt Amt Wachsenburg 13 € unter dem Durchschnitt von Thüringen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Thüringen.

Im Ilm-Kreis ist Amt Wachsenburg damit die 18.-teuerste von 18 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 53 €)..

Amt Wachsenburg ist damit die günstigste Gemeinde für Hundehalter im Ilm-Kreis.

Landesweit betrachtet: Unter allen 68 geprüften Gemeinden in Thüringen hat Amt Wachsenburg den 57.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 16 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 57 € — Amt Wachsenburg liegt 15 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Amt Wachsenburg einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 84 € statt 42 €).

Bei 7.967 Einwohnern und einer Fläche von 26 km² ist Amt Wachsenburg als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Amt Wachsenburg

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Amt Wachsenburg in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Amt Wachsenburg wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Amt Wachsenburg zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Amt Wachsenburg

Wie viel Hundesteuer muss ich in Amt Wachsenburg zahlen?

Die Hundesteuer in Amt Wachsenburg liegt bei 42,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 84,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 600,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Amt Wachsenburg?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Amt Wachsenburg oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Amt Wachsenburg anzumelden?

Zur Anmeldung in Amt Wachsenburg benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Thüringen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Thüringen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Thüringen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Amt Wachsenburg?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Amt Wachsenburg bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Amt Wachsenburg befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Amt Wachsenburg oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Amt Wachsenburg ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Amt Wachsenburg erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Amt Wachsenburg?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Amt Wachsenburg fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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