Hundesteuer Bösleben-Wüllerslebenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund42.00pro Jahr
Zweithund76.00pro Jahr
Listenhund252.00pro Jahr
vs. Ø Thüringen-13.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Bösleben-Wüllersleben

BehördeStadtverwaltung Bösleben-WüllerslebenSteueramt / Gemeindekasse
AdresseHauptstraße 34, 99955 Herbsleben

Zuständiges Amt — Standort Bösleben-Wüllersleben

Öffnungszeiten — Steueramt Bösleben-Wüllersleben

TagÖffnungszeiten
Montaggeschlossen
Dienstag09:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00–12:00 Uhr, 13:00–17:00 Uhr
Freitag09:00–11:30 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Bösleben-Wüllersleben.

Hundesteuersätze Bösleben-Wüllersleben — Übersicht 2026

KategorieBösleben-WüllerslebenØ ThüringenDifferenz
Ersthund42.0055.00 €-13.00
Zweithund76.00110.00 €-34.00
Listenhund / gefährl. Hund252.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Bösleben-Wüllersleben, Statistisches Landesamt Thüringen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Bösleben-Wüllersleben 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Bösleben-Wüllersleben beträgt 42€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 76€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 252€ pro Jahr.
  • Bösleben-Wüllersleben liegt damit 13€ unter dem Durchschnitt von Thüringen (55€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben in Thüringen.

Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Bösleben-Wüllersleben leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Bösleben-Wüllersleben.

Bei einer Bevölkerung von 621 Einwohnern ist Bösleben-Wüllersleben eine von vielen Gemeinden in Thüringen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Bösleben-Wüllersleben zahlen?

In Bösleben-Wüllersleben kostet der erste angemeldete Hund 42.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 76.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 252 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 42€ für Ihren Ersthund können Sie in Bösleben-Wüllersleben nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Bösleben-Wüllersleben

Auch wenn die Steuer in Bösleben-Wüllersleben bei 42.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Bösleben-Wüllersleben zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Thüringen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Bösleben-Wüllersleben ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 252.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Bösleben-Wüllersleben

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Bösleben-Wüllersleben beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Bösleben-Wüllersleben.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Thüringen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Bösleben-Wüllersleben: So funktioniert es

Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Bösleben-Wüllersleben sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Hundehaftpflichtversicherung: In Thüringen kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
  • Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
  • Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Bösleben-Wüllersleben gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 36% bietet Bösleben-Wüllerslebenhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Thüringen generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Thüringen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Bösleben-Wüllersleben speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Bösleben-Wüllersleben – Was tun?

Die Steuermarke gilt in Bösleben-Wüllersleben als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Bösleben-Wüllersleben.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Thüringen eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Bösleben-Wüllersleben, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Bösleben-Wüllersleben steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Bösleben-Wüllersleben über 42.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Bösleben-Wüllersleben da?

Mit einem Steuersatz von 42€ pro Jahr für den Ersthund liegt Bösleben-Wüllersleben 13€ unter dem Durchschnitt von Thüringen. Der Steuersatz in Bösleben-Wüllersleben bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Thüringen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Bösleben-Wüllersleben einen Aufschlag von 81% gegenüber dem Ersthund (76€ statt 42€).

Bei 621 Einwohnern und einer Fläche von 160 km² ist Bösleben-Wüllersleben als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Bösleben-Wüllersleben

Das Hundeanmeldeformular können Sie in Bösleben-Wüllersleben häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Bösleben-Wüllersleben wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Bösleben-Wüllersleben zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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