Hundesteuer An der Schmückeanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund63.00pro Jahr
Zweithund113.00pro Jahr
Listenhund378.00pro Jahr
vs. Ø Thüringen+8.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung An der Schmücke

BehördeStadtverwaltung An der SchmückeSteueramt / Gemeindekasse
AdresseAm bhf 43, 06577 An der Schmücke
Telefon034673 720

Zuständiges Amt — Standort An der Schmücke

Öffnungszeiten — Steueramt An der Schmücke

TagÖffnungszeiten
Montaggeschlossen
Dienstag09:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00–12:00 Uhr, 13:00–15:00 Uhr
Freitag09:00–11:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt An der Schmücke.

Hundesteuersätze An der Schmücke — Übersicht 2026

KategorieAn der SchmückeØ ThüringenDifferenz
Ersthund63.0055.00 €+8.00
Zweithund113.00110.00 €+3.00
Listenhund / gefährl. Hund378.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung An der Schmücke, Statistisches Landesamt Thüringen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer An der Schmücke 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in An der Schmücke beträgt 63€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 113€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 378€ pro Jahr.
  • An der Schmücke liegt damit 8€ über dem Durchschnitt von Thüringen (55€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde An der Schmücke in Thüringen.

Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen An der Schmücke leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für An der Schmücke.

Bei einer Bevölkerung von 5.953 Einwohnern ist An der Schmücke eine von vielen Gemeinden in Thüringen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in An der Schmücke zahlen?

Hundehalter in An der Schmücke müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 63.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 113.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 378 Euro jährlich.

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Die Kosten von 63€ für Ihren Ersthund können Sie in An der Schmücke nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in An der Schmücke

Die Hundesteuersatzung von An der Schmücke sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 63.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt An der Schmücke zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Thüringen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in An der Schmücke ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 378.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in An der Schmücke

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in An der Schmücke beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach An der Schmücke.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Thüringen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in An der Schmücke: So funktioniert es

Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von An der Schmücke sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Hundehaftpflichtversicherung: In Thüringen kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
  • Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
  • Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in An der Schmücke gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Thüringen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in An der Schmücke speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in An der Schmücke – Was tun?

Die Steuermarke gilt in An der Schmücke als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt An der Schmücke.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Thüringen eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in An der Schmücke, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in An der Schmücke steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in An der Schmücke über 63.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht An der Schmücke da?

Mit einem Steuersatz von 63€ pro Jahr für den Ersthund liegt An der Schmücke 8€ über dem Durchschnitt von Thüringen. Der Steuersatz in An der Schmücke bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Thüringen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in An der Schmücke einen Aufschlag von 79% gegenüber dem Ersthund (113€ statt 63€).

Bei 5.953 Einwohnern und einer Fläche von 45 km² ist An der Schmücke als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in An der Schmücke

Das Hundeanmeldeformular können Sie in An der Schmücke häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus An der Schmücke wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von An der Schmücke zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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