Hundesteuer Hohenwarteanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund40.00pro Jahr
Zweithund72.00pro Jahr
Listenhund240.00pro Jahr
vs. Ø Thüringen-15.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Hohenwarte

BehördeStadtverwaltung HohenwarteSteueramt / Gemeindekasse
AdresseParkplatz, Parkplatz, An d. Sperrmauer 1, 07338 Hohenwarte

Zuständiges Amt — Standort Hohenwarte

Öffnungszeiten — Steueramt Hohenwarte

TagÖffnungszeiten
Montag24 Stunden geöffnet
Dienstag24 Stunden geöffnet
Mittwoch24 Stunden geöffnet
Donnerstag24 Stunden geöffnet
Freitag24 Stunden geöffnet
Samstag24 Stunden geöffnet
Sonntag24 Stunden geöffnet

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Hohenwarte.

Hundesteuersätze Hohenwarte — Übersicht 2026

KategorieHohenwarteØ ThüringenDifferenz
Ersthund40.0055.00 €-15.00
Zweithund72.00110.00 €-38.00
Listenhund / gefährl. Hund240.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Hohenwarte, Statistisches Landesamt Thüringen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Hohenwarte 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Hohenwarte beträgt 40€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 72€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 240€ pro Jahr.
  • Hohenwarte liegt damit 15€ unter dem Durchschnitt von Thüringen (55€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Hohenwarte in Thüringen.

Sie möchten Ihren Hund in Hohenwarte anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Thüringen sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.

Bei einer Bevölkerung von 158 Einwohnern ist Hohenwarte eine von vielen Gemeinden in Thüringen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Hohenwarte zahlen?

Die Kosten für die Hundesteuer in Hohenwarte richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 40.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 72.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 240 Euro jährlich.

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Die Kosten von 40€ für Ihren Ersthund können Sie in Hohenwarte nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Hohenwarte

In Hohenwarte gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Hohenwarte zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Thüringen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Hohenwarte ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 240.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Hohenwarte

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Hohenwarte beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Hohenwarte.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Thüringen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Hohenwarte: So funktioniert es

Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Hohenwarte sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Hundehaftpflichtversicherung: In Thüringen kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
  • Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
  • Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Hohenwarte gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Thüringen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Hohenwarte speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Hohenwarte – Was tun?

Die Steuermarke gilt in Hohenwarte als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Hohenwarte.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Thüringen eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Hohenwarte, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Hohenwarte steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Hohenwarte über 40.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Hohenwarte da?

Mit einem Steuersatz von 40€ pro Jahr für den Ersthund liegt Hohenwarte 15€ unter dem Durchschnitt von Thüringen. Der Steuersatz in Hohenwarte bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Thüringen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Hohenwarte einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (72€ statt 40€).

Bei 158 Einwohnern und einer Fläche von 199 km² ist Hohenwarte als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Hohenwarte

Das Hundeanmeldeformular können Sie in Hohenwarte häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Hohenwarte wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Hohenwarte zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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