Hundesteuer Probstzellaanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund70,00 €pro Jahr
Zweithundca. 140,00 €pro Jahr
Listenhundca. 600,00 €pro Jahr
vs. Ø Thüringen+15,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Probstzella aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Probstzella

BehördeStadtverwaltung ProbstzellaSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.

Zuständiges Amt — Standort Probstzella

Hundesteuersätze Probstzella — Übersicht 2026

KategorieProbstzellaØ ThüringenDifferenz
Ersthund70,00 €55,00 €+15,00 €
Zweithundca. 140,00 €110,00 €+30,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 600,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Probstzella, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Probstzella 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Probstzella beträgt 70 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 140 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
  • Probstzella liegt damit 15 € über dem Durchschnitt von Thüringen (55 €).
  • Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ist Probstzella die 1.-teuerste von 26 Gemeinden.
  • Unter den 68 geprüften Gemeinden in Thüringen hat Probstzella den 16.-höchsten Satz (Landes-Median: 57 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Probstzella in Thüringen.

Quelle: Hundesteuersatzung Probstzella (amtliches Dokument)

Wer in Probstzella (Thüringen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Probstzella derzeit 70,00 € pro Jahr fällig — 15 € über dem Durchschnitt von Thüringen.

Mit 2.711 Einwohnern auf 123 km² zählt Probstzella zu den Landgemeinden in Thüringen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Probstzella.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Probstzella?

Die Hundesteuer in Probstzella ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 70,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 140,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Probstzella auf rund 910 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 70€ für Ihren Ersthund können Sie in Probstzella nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Probstzella

Nicht jeder Hundehalter in Probstzella muss den vollen Steuersatz von 70 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Probstzella bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Probstzella

Thüringen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Probstzella gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 8.6-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Probstzella

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Probstzella. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Probstzella)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Probstzella: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Probstzella sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Thüringen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Probstzella gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Thüringen

Ja — in Thüringen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Thüringen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Probstzella?

Mit einem Steuersatz von 70 € pro Jahr für den Ersthund liegt Probstzella 15 € über dem Durchschnitt von Thüringen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Thüringen.

Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ist Probstzella damit die 1.-teuerste von 26 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 54 €). Am günstigsten ist Bad Blankenburg mit 36 €.

Probstzella ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.

Landesweit betrachtet: Unter allen 68 geprüften Gemeinden in Thüringen hat Probstzella den 16.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 78 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 57 € — Probstzella liegt 13 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Probstzella einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 140 € statt 70 €).

Bei 2.711 Einwohnern und einer Fläche von 123 km² ist Probstzella als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Probstzella

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Probstzella in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Probstzella wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Probstzella zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Probstzella

Wie viel Hundesteuer muss ich in Probstzella zahlen?

Die Hundesteuer in Probstzella liegt bei 70,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 140,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 600,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Probstzella?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Probstzella oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Probstzella anzumelden?

Zur Anmeldung in Probstzella benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Thüringen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Thüringen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Thüringen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Probstzella?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Probstzella bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Probstzella befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Probstzella oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Probstzella ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Probstzella erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Probstzella?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Probstzella fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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