Hundesteuer Schwendianmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Schwendi aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Schwendi
Zuständiges Amt — Standort Schwendi
Hundesteuersätze Schwendi — Übersicht 2026
| Kategorie | Schwendi | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 65,00 € | 108,00 € | -43,00 € |
| Zweithund | ca. 130,00 € | 216,00 € | -86,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 612,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Schwendi, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Schwendi 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Schwendi beträgt 65 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 130 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 612 € pro Jahr.
- Schwendi liegt damit 43 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
- Im Landkreis Biberach ist Schwendi die 37.-teuerste von 41 Gemeinden.
- Unter den 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Schwendi den 500.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Schwendi in Baden-Württemberg.
Wer in Schwendi (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Schwendi derzeit 65,00 € pro Jahr fällig — 43 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.
Mit 7.255 Einwohnern auf 101 km² zählt Schwendi zu den Kleinstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Schwendi.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Schwendi?
Die Hundesteuer in Schwendi ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 65,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 130,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 612,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Schwendi auf rund 845 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 65€ für Ihren Ersthund können Sie in Schwendi nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Schwendi
Nicht jeder Hundehalter in Schwendi muss den vollen Steuersatz von 65 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Schwendi bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Schwendi
Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Schwendi gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 612,00 € pro Jahr — das ist das 9.4-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Schwendi
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Schwendi. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Schwendi)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Schwendi: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Schwendi sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Schwendi gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 43 % bietet Schwendi gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Baden-Württemberg verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Schwendi?
Mit einem Steuersatz von 65 € pro Jahr für den Ersthund liegt Schwendi 43 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Das macht Schwendi zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Baden-Württemberg.
Im Landkreis Biberach ist Schwendi damit die 37.-teuerste von 41 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 98 €). Am günstigsten ist Moosburg mit 50 €, am teuersten Biberach an der Riß mit 144 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Schwendi den 500.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 4 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100 € — Schwendi liegt 35 € darunter.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Schwendi einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 130 € statt 65 €).
Bei 7.255 Einwohnern und einer Fläche von 101 km² ist Schwendi als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Schwendi
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Schwendi in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Schwendi wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Schwendi zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schwendi
Wie viel Hundesteuer muss ich in Schwendi zahlen?
Die Hundesteuer in Schwendi liegt bei 65,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 130,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 612,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Schwendi?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Schwendi oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Schwendi anzumelden?
Zur Anmeldung in Schwendi benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.
Gibt es in Baden-Württemberg eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Schwendi?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Schwendi bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Schwendi befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Schwendi oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Schwendi ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Schwendi erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Schwendi?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Schwendi fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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