Hundesteuer Gutenzell-Hürbelanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund80.00pro Jahr
Zweithund144.00pro Jahr
Listenhund480.00pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg-28.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Gutenzell-Hürbel

BehördeStadtverwaltung Gutenzell-HürbelSteueramt / Gemeindekasse
AdresseKirchberger Str. 3, 88484 Gutenzell-Hürbel

Zuständiges Amt — Standort Gutenzell-Hürbel

Öffnungszeiten — Steueramt Gutenzell-Hürbel

ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Gutenzell-Hürbel über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.

Hundesteuersätze Gutenzell-Hürbel — Übersicht 2026

KategorieGutenzell-HürbelØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund80.00108.00 €-28.00
Zweithund144.00216.00 €-72.00
Listenhund / gefährl. Hund480.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Gutenzell-Hürbel, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Gutenzell-Hürbel 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Gutenzell-Hürbel beträgt 80€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 144€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 480€ pro Jahr.
  • Gutenzell-Hürbel liegt damit 28€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Gutenzell-Hürbel in Baden-Württemberg.

Die Hundeanmeldung in Gutenzell-Hürbel ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Gutenzell-Hürbel erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.

Bei einer Bevölkerung von 1.848 Einwohnern ist Gutenzell-Hürbel eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Gutenzell-Hürbel zahlen?

In Gutenzell-Hürbel kostet der erste angemeldete Hund 80.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 144.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 480 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 80€ für Ihren Ersthund können Sie in Gutenzell-Hürbel nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Gutenzell-Hürbel

Auch wenn die Steuer in Gutenzell-Hürbel bei 80.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Gutenzell-Hürbel zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Gutenzell-Hürbel ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 480.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Gutenzell-Hürbel

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Gutenzell-Hürbel beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Gutenzell-Hürbel.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Gutenzell-Hürbel: So funktioniert es

Das Steueramt Gutenzell-Hürbel benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:

  • Ihren Personalausweis
  • Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung

Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Baden-Württemberg eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Gutenzell-Hürbel gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 35% bietet Gutenzell-Hürbelhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Baden-Württemberg generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Gutenzell-Hürbel speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Gutenzell-Hürbel – Was tun?

Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Gutenzell-Hürbel wie folgt vor:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Gutenzell-Hürbel.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Pflegehunde genießen in Baden-Württemberg eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Gutenzell-Hürbel. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.

Ist die Hundesteuer in Gutenzell-Hürbel steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Gutenzell-Hürbel über 80.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Gutenzell-Hürbel da?

Mit einem Steuersatz von 80€ pro Jahr für den Ersthund liegt Gutenzell-Hürbel 28€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Das macht Gutenzell-Hürbel zu einer der günstigeren Gemeinden für Hundehalter in Baden-Württemberg.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Gutenzell-Hürbel einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (144€ statt 80€).

Bei 1.848 Einwohnern und einer Fläche von 28 km² ist Gutenzell-Hürbel als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Gutenzell-Hürbel

In Gutenzell-Hürbel stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Gutenzell-Hürbel wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Gutenzell-Hürbel zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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