Hundesteuer Eislingen/Filsanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Eislingen/Fils amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Eislingen/Fils
Zuständiges Amt — Standort Eislingen/Fils
Öffnungszeiten — Steueramt Eislingen/Fils
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:30–12:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:30–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:30–12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:30–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr | |
| Freitag | 08:30–13:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Eislingen/Fils.
Hundesteuersätze Eislingen/Fils — Übersicht 2026
| Kategorie | Eislingen/Fils | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 144,00 € | 108,00 € | +36,00 € |
| Zweithund | ca. 288,00 € | 216,00 € | +72,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 612,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Eislingen/Fils). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. September 2026
Hundesteuer Eislingen/Fils 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Eislingen/Fils beträgt 144 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 288 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 612 € pro Jahr.
- Eislingen/Fils liegt damit 36 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
- Im Landkreis Göppingen ist Eislingen/Fils die 3.-teuerste von 36 Gemeinden.
- Unter den 520 amtlich verifizierten Gemeinden in Baden-Württemberg hat Eislingen/Fils den 19.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Eislingen/Fils in Baden-Württemberg.
Wer in Eislingen/Fils (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Eislingen/Fils derzeit 144,00 € pro Jahr fällig — 36 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.
Mit 21.894 Einwohnern auf 139 km² zählt Eislingen/Fils zu den Mittelstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Eislingen/Fils.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Eislingen/Fils?
Die Hundesteuer in Eislingen/Fils ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 144,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 288,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 612,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Eislingen/Fils auf rund 1.872 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 144€ für Ihren Ersthund können Sie in Eislingen/Fils nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Eislingen/Fils
Nicht jeder Hundehalter in Eislingen/Fils muss den vollen Steuersatz von 144 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Eislingen/Fils bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Eislingen/Fils
Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Eislingen/Fils gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 612,00 € pro Jahr — das ist das 4.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Eislingen/Fils
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Eislingen/Fils. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Eislingen/Fils)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Eislingen/Fils: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Eislingen/Fils sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Eislingen/Fils gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Eislingen/Fils?
Mit einem Steuersatz von 144 € pro Jahr für den Ersthund liegt Eislingen/Fils 36 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Damit gehört Eislingen/Fils zu den teureren Gemeinden in Baden-Württemberg.
Im Landkreis Göppingen ist Eislingen/Fils damit die 3.-teuerste von 36 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 110 €). Am günstigsten ist Drackenstein mit 60 €, am teuersten Bad Boll mit 165 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 520 amtlich verifizierten Gemeinden in Baden-Württemberg hat Eislingen/Fils den 19.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 97 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100 € — Eislingen/Fils liegt 44 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Eislingen/Fils einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 288 € statt 144 €).
Bei 21.894 Einwohnern und einer Fläche von 139 km² ist Eislingen/Fils als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Eislingen/Fils
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Eislingen/Fils in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Eislingen/Fils wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Eislingen/Fils zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Hundesteuer in der Nähe von Eislingen/Fils
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