Hundesteuer Günzburganmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund99.00pro Jahr
Zweithund178.00pro Jahr
Listenhund594.00pro Jahr
vs. Ø Bayern+24.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Günzburg

BehördeStadtverwaltung GünzburgSteueramt / Gemeindekasse
AdresseSchloßpl. 1, 89312 Günzburg
Telefon08221 9030

Zuständiges Amt — Standort Günzburg

Öffnungszeiten — Steueramt Günzburg

TagÖffnungszeiten
Montag08:30–12:00 Uhr
Dienstag08:30–16:00 Uhr
Mittwoch08:30–12:00 Uhr
Donnerstag08:30–12:00 Uhr, 14:00–17:00 Uhr
Freitag08:30–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Günzburg.

Hundesteuersätze Günzburg — Übersicht 2026

KategorieGünzburgØ BayernDifferenz
Ersthund99.0075.00 €+24.00
Zweithund178.00150.00 €+28.00
Listenhund / gefährl. Hund594.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Günzburg, Statistisches Landesamt Bayern. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Günzburg 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Günzburg beträgt 99€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 178€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 594€ pro Jahr.
  • Günzburg liegt damit 24€ über dem Durchschnitt von Bayern (75€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Günzburg in Bayern.

Die Hundeanmeldung in Günzburg ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Günzburg erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.

Bei einer Bevölkerung von 21.865 Einwohnern ist Günzburg eine von vielen Gemeinden in Bayern, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Günzburg zahlen?

Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Günzburg bei 99.00 Euro. Ein Zweithund kostet 178.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-­lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 594 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 99€ für Ihren Ersthund können Sie in Günzburg nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Günzburg

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Günzburg eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Günzburg zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Bayern als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Günzburg ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 594.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Günzburg

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Günzburg beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Günzburg.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Bayern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Günzburg: So funktioniert es

Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Günzburg sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Hundehaftpflichtversicherung: In Bayern kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
  • Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
  • Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Günzburg gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 39% bietet Günzburghervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Bayern generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Günzburg speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Günzburg – Was tun?

Die Steuermarke gilt in Günzburg als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Günzburg.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Bayern eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Günzburg, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Günzburg steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Günzburg über 99.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Günzburg da?

Mit einem Steuersatz von 99€ pro Jahr für den Ersthund liegt Günzburg 24€ über dem Durchschnitt von Bayern. Damit gehört Günzburg zu den teureren Gemeinden in Bayern. Hundehalter zahlen hier deutlich mehr als in vielen Nachbargemeinden.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Günzburg einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (178€ statt 99€).

Bei 21.865 Einwohnern und einer Fläche von 192 km² ist Günzburg als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Günzburg

Das Hundeanmeldeformular können Sie in Günzburg häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Günzburg wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Günzburg zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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