Hundesteuer Chorinanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund48,00 €pro Jahr
Zweithundca. 96,00 €pro Jahr
Listenhundca. 648,00 €pro Jahr
vs. Ø Brandenburg-17,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Chorin aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Chorin

BehördeStadtverwaltung ChorinSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Barnim.

Zuständiges Amt — Standort Chorin

Hundesteuersätze Chorin — Übersicht 2026

KategorieChorinØ BrandenburgDifferenz
Ersthund48,00 €65,00 €-17,00 €
Zweithundca. 96,00 €130,00 €-34,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 648,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Chorin, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Chorin 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Chorin beträgt 48 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 96 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 648 € pro Jahr.
  • Chorin liegt damit 17 € unter dem Durchschnitt von Brandenburg (65 €).
  • Im Landkreis Barnim ist Chorin die 20.-teuerste von 24 Gemeinden.
  • Unter den 63 geprüften Gemeinden in Brandenburg hat Chorin den 26.-höchsten Satz (Landes-Median: 46 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Chorin in Brandenburg.

Quelle: Hundesteuersatzung Chorin (amtliches Dokument)

Wer in Chorin (Brandenburg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Chorin derzeit 48,00 € pro Jahr fällig — 17 € unter dem Durchschnitt von Brandenburg.

Mit 2.309 Einwohnern auf 93 km² zählt Chorin zu den Landgemeinden in Brandenburg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Chorin.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Chorin?

Die Hundesteuer in Chorin ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 48,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 96,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 648,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Chorin auf rund 624 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 48€ für Ihren Ersthund können Sie in Chorin nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Chorin

Nicht jeder Hundehalter in Chorin muss den vollen Steuersatz von 48 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Chorin bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Chorin

Brandenburg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Chorin gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 648,00 € pro Jahr — das ist das 13.5-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Chorin

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Chorin. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Chorin)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Chorin: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Chorin sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Brandenburg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Chorin gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Brandenburg

In Brandenburg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Brandenburg →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Chorin?

Mit einem Steuersatz von 48 € pro Jahr für den Ersthund liegt Chorin 17 € unter dem Durchschnitt von Brandenburg. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Brandenburg.

Im Landkreis Barnim ist Chorin damit die 20.-teuerste von 24 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 59 €). Am günstigsten ist Rüdnitz mit 30 €, am teuersten Ahrensfelde mit 65 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 63 geprüften Gemeinden in Brandenburg hat Chorin den 26.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 60 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 46 € — Chorin liegt 2 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Chorin einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 96 € statt 48 €).

Bei 2.309 Einwohnern und einer Fläche von 93 km² ist Chorin als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Chorin

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Chorin in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Chorin wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Chorin zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Chorin

Wie viel Hundesteuer muss ich in Chorin zahlen?

Die Hundesteuer in Chorin liegt bei 48,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 96,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 648,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Chorin?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Chorin oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Chorin anzumelden?

Zur Anmeldung in Chorin benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Brandenburg eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Brandenburg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Chorin?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Chorin bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Chorin befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Chorin oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Chorin ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Chorin erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Chorin?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Chorin fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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