Hundesteuer Eberswaldeanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Eberswalde geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Eberswalde
Zuständiges Amt — Standort Eberswalde
Hundesteuersätze Eberswalde — Übersicht 2026
| Kategorie | Eberswalde | Ø Brandenburg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 60,00 € | 65,00 € | -5,00 € |
| Zweithund | ca. 120,00 € | 130,00 € | -10,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 648,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Eberswalde). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Eberswalde 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Eberswalde beträgt 60 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 120 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 648 € pro Jahr.
- Eberswalde liegt damit 5 € unter dem Durchschnitt von Brandenburg (65 €).
- Im Landkreis Barnim ist Eberswalde die 18.-teuerste von 24 Gemeinden.
- Unter den 63 geprüften Gemeinden in Brandenburg hat Eberswalde den 11.-höchsten Satz (Landes-Median: 46 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Eberswalde in Brandenburg.
Wer in Eberswalde (Brandenburg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Eberswalde derzeit 60,00 € pro Jahr fällig — 5 € unter dem Durchschnitt von Brandenburg.
Mit 41.704 Einwohnern auf 98 km² zählt Eberswalde zu den Mittelstadtn in Brandenburg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Eberswalde.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Eberswalde?
Die Hundesteuer in Eberswalde ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 60,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 120,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 648,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Eberswalde auf rund 780 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 60€ für Ihren Ersthund können Sie in Eberswalde nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Eberswalde
Nicht jeder Hundehalter in Eberswalde muss den vollen Steuersatz von 60 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Eberswalde bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Eberswalde
Brandenburg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Eberswalde gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 648,00 € pro Jahr — das ist das 10.8-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Eberswalde
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Eberswalde. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Eberswalde)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Eberswalde: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Eberswalde sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Brandenburg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Eberswalde gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Brandenburg
In Brandenburg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Brandenburg →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Eberswalde?
Mit einem Steuersatz von 60 € pro Jahr für den Ersthund liegt Eberswalde 5 € unter dem Durchschnitt von Brandenburg. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Brandenburg.
Im Landkreis Barnim ist Eberswalde damit die 18.-teuerste von 24 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 59 €). Am günstigsten ist Rüdnitz mit 30 €, am teuersten Ahrensfelde mit 65 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 63 geprüften Gemeinden in Brandenburg hat Eberswalde den 11.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 84 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 46 € — Eberswalde liegt 14 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Eberswalde einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 120 € statt 60 €).
Bei 41.704 Einwohnern und einer Fläche von 98 km² ist Eberswalde als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Eberswalde
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Eberswalde in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Eberswalde wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Eberswalde zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Eberswalde
Wie viel Hundesteuer muss ich in Eberswalde zahlen?
Die Hundesteuer in Eberswalde liegt bei 60,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 120,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 648,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Eberswalde?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Eberswalde oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Eberswalde anzumelden?
Zur Anmeldung in Eberswalde benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.
Gibt es in Brandenburg eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
In Brandenburg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Eberswalde?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Eberswalde bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Eberswalde befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Eberswalde oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Eberswalde ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Eberswalde erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Eberswalde?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Eberswalde fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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