Hundesteuer Lübbenau/Spreewaldanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund65,00 €pro Jahr
Zweithundca. 130,00 €pro Jahr
Listenhundca. 648,00 €pro Jahr
vs. Ø Brandenburg0,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Lübbenau/Spreewald geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Lübbenau/Spreewald

BehördeStadtverwaltung Lübbenau/SpreewaldSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

Zuständiges Amt — Standort Lübbenau/Spreewald

Hundesteuersätze Lübbenau/Spreewald — Übersicht 2026

KategorieLübbenau/SpreewaldØ BrandenburgDifferenz
Ersthund65,00 €65,00 €0,00 €
Zweithundca. 130,00 €130,00 €0,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 648,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Lübbenau/Spreewald). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Lübbenau/Spreewald 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Lübbenau/Spreewald beträgt 65 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 130 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 648 € pro Jahr.
  • Lübbenau/Spreewald liegt damit genau im Durchschnitt von Brandenburg (65 €).
  • Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist Lübbenau/Spreewald die 14.-teuerste von 25 Gemeinden.
  • Unter den 63 geprüften Gemeinden in Brandenburg hat Lübbenau/Spreewald den 7.-höchsten Satz (Landes-Median: 46 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Lübbenau/Spreewald in Brandenburg.

Wer in Lübbenau/Spreewald (Brandenburg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Lübbenau/Spreewald derzeit 65,00 € pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Brandenburg.

Mit 15.774 Einwohnern auf 177 km² zählt Lübbenau/Spreewald zu den Kleinstadtn in Brandenburg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Lübbenau/Spreewald.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Lübbenau/Spreewald?

Die Hundesteuer in Lübbenau/Spreewald ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 65,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 130,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 648,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Lübbenau/Spreewald auf rund 845 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 65€ für Ihren Ersthund können Sie in Lübbenau/Spreewald nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Lübbenau/Spreewald

Nicht jeder Hundehalter in Lübbenau/Spreewald muss den vollen Steuersatz von 65 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Lübbenau/Spreewald bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Lübbenau/Spreewald

Brandenburg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Lübbenau/Spreewald gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 648,00 € pro Jahr — das ist das 10.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Lübbenau/Spreewald

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Lübbenau/Spreewald. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Lübbenau/Spreewald)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Lübbenau/Spreewald: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Lübbenau/Spreewald sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Brandenburg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Lübbenau/Spreewald gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 38 % bietet Lübbenau/Spreewald gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Brandenburg verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Brandenburg

In Brandenburg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Brandenburg →

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Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Lübbenau/Spreewald?

Mit einem Steuersatz von 65 € pro Jahr für den Ersthund liegt Lübbenau/Spreewald genau im Durchschnitt von Brandenburg. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Brandenburg.

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ist Lübbenau/Spreewald damit die 14.-teuerste von 25 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 65 €). Am günstigsten ist Vetschau/Spreewald mit 60 €, am teuersten Altdöbern mit 65 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 63 geprüften Gemeinden in Brandenburg hat Lübbenau/Spreewald den 7.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 90 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 46 € — Lübbenau/Spreewald liegt 19 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Lübbenau/Spreewald einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 130 € statt 65 €).

Bei 15.774 Einwohnern und einer Fläche von 177 km² ist Lübbenau/Spreewald als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Lübbenau/Spreewald

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Lübbenau/Spreewald in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Lübbenau/Spreewald wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Lübbenau/Spreewald zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Lübbenau/Spreewald

Wie viel Hundesteuer muss ich in Lübbenau/Spreewald zahlen?

Die Hundesteuer in Lübbenau/Spreewald liegt bei 65,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 130,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 648,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Lübbenau/Spreewald?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Lübbenau/Spreewald oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Lübbenau/Spreewald anzumelden?

Zur Anmeldung in Lübbenau/Spreewald benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Brandenburg eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Brandenburg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Lübbenau/Spreewald?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Lübbenau/Spreewald bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Lübbenau/Spreewald befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Lübbenau/Spreewald oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Lübbenau/Spreewald ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Lübbenau/Spreewald erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Lübbenau/Spreewald?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Lübbenau/Spreewald fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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