Hundesteuer Groß Lindowanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthundca. 65,00 €pro Jahr
Zweithundca. 130,00 €pro Jahr
Listenhundca. 648,00 €pro Jahr

Für Groß Lindow zeigen wir den Richtwert für Brandenburg — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde; geprüfte Werte ergänzen wir laufend.

Kontakt — Stadtverwaltung Groß Lindow

BehördeStadtverwaltung Groß LindowSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Oder-Spree.

Zuständiges Amt — Standort Groß Lindow

Hundesteuersätze Groß Lindow — Übersicht 2026

KategorieGroß LindowØ BrandenburgDifferenz
Ersthundca. 65,00 €65,00 €0,00 €
Zweithundca. 130,00 €130,00 €0,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 648,00 €——

Richtwerte auf Basis des Landesniveaus Brandenburg — für Groß Lindow liegt noch kein verifizierter Satz vor. Verbindlich ist die kommunale Hundesteuersatzung. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Groß Lindow 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Groß Lindow beträgt ca. 65 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 130 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 648 € pro Jahr.
  • Groß Lindow liegt damit genau im Durchschnitt von Brandenburg (65 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Groß Lindow in Brandenburg.

Wer in Groß Lindow (Brandenburg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Groß Lindow derzeit ca. 65,00 € pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Brandenburg.

Mit 1.717 Einwohnern auf 67 km² zählt Groß Lindow zu den Landgemeinden in Brandenburg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Groß Lindow.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Groß Lindow?

Die Hundesteuer in Groß Lindow ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: ca. 65,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 130,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 648,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Groß Lindow auf rund 845 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von ca. 65€ für Ihren Ersthund können Sie in Groß Lindow nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Groß Lindow

Nicht jeder Hundehalter in Groß Lindow muss den vollen Steuersatz von ca. 65 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Groß Lindow bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Groß Lindow

Brandenburg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Groß Lindow gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 648,00 € pro Jahr — das ist das 10.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Groß Lindow

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Groß Lindow. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Groß Lindow)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Groß Lindow: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Groß Lindow sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Brandenburg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Groß Lindow gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Brandenburg

In Brandenburg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Brandenburg →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Groß Lindow?

Mit einem Steuersatz von ca. 65 € pro Jahr für den Ersthund liegt Groß Lindow genau im Durchschnitt von Brandenburg. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Brandenburg.

Für Groß Lindow liegt uns noch kein amtlich bestätigter Satzungswert vor — der oben genannte Betrag ist ein Richtwert auf Basis des Landesdurchschnitts von Brandenburg. Den verbindlichen Satz legt die örtliche Hundesteuersatzung fest. Aus dem Landkreis Oder-Spree haben wir folgende Sätze bereits direkt aus den amtlichen Satzungen verifiziert:

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Groß Lindow einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 130 € statt ca. 65 €).

Bei 1.717 Einwohnern und einer Fläche von 67 km² ist Groß Lindow als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Groß Lindow

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Groß Lindow in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Groß Lindow wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Groß Lindow zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Groß Lindow

Wie viel Hundesteuer muss ich in Groß Lindow zahlen?

Die Hundesteuer in Groß Lindow liegt bei ca. 65,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 130,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 648,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Groß Lindow?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Groß Lindow oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Groß Lindow anzumelden?

Zur Anmeldung in Groß Lindow benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Brandenburg eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Brandenburg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Groß Lindow?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Groß Lindow bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Groß Lindow befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Groß Lindow oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Groß Lindow ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Groß Lindow erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Groß Lindow?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Groß Lindow fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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