Hundesteuer Friedrichsdorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Friedrichsdorf geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Friedrichsdorf
Zuständiges Amt — Standort Friedrichsdorf
Hundesteuersätze Friedrichsdorf — Übersicht 2026
| Kategorie | Friedrichsdorf | Ø Hessen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 84,00 € | 90,00 € | -6,00 € |
| Zweithund | ca. 168,00 € | 180,00 € | -12,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 792,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Friedrichsdorf). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Friedrichsdorf 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Friedrichsdorf beträgt 84 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 168 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 792 € pro Jahr.
- Friedrichsdorf liegt damit 6 € unter dem Durchschnitt von Hessen (90 €).
- Im Hochtaunuskreis ist Friedrichsdorf die 4.-teuerste von 13 Gemeinden.
- Unter den 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Friedrichsdorf den 73.-höchsten Satz (Landes-Median: 60 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Friedrichsdorf in Hessen.
Wer in Friedrichsdorf (Hessen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Friedrichsdorf derzeit 84,00 € pro Jahr fällig — 6 € unter dem Durchschnitt von Hessen.
Mit 25.937 Einwohnern auf 143 km² zählt Friedrichsdorf zu den Mittelstadtn in Hessen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Friedrichsdorf.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Friedrichsdorf?
Die Hundesteuer in Friedrichsdorf ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 84,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 168,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 792,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Friedrichsdorf auf rund 1.092 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Friedrichsdorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Friedrichsdorf
Nicht jeder Hundehalter in Friedrichsdorf muss den vollen Steuersatz von 84 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Friedrichsdorf bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Friedrichsdorf
Hessen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Friedrichsdorf gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 792,00 € pro Jahr — das ist das 9.4-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Friedrichsdorf
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Friedrichsdorf. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Friedrichsdorf)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Friedrichsdorf: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Friedrichsdorf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Hessen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Friedrichsdorf gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen
In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Hessen →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Friedrichsdorf?
Mit einem Steuersatz von 84 € pro Jahr für den Ersthund liegt Friedrichsdorf 6 € unter dem Durchschnitt von Hessen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Hessen.
Im Hochtaunuskreis ist Friedrichsdorf damit die 4.-teuerste von 13 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 74 €). Am günstigsten ist Glashütten mit 54 €, am teuersten Königstein im Taunus mit 96 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Friedrichsdorf den 73.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 82 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 60 € — Friedrichsdorf liegt 24 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Friedrichsdorf einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 168 € statt 84 €).
Bei 25.937 Einwohnern und einer Fläche von 143 km² ist Friedrichsdorf als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Friedrichsdorf
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Friedrichsdorf in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Friedrichsdorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Friedrichsdorf zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Friedrichsdorf
Wie viel Hundesteuer muss ich in Friedrichsdorf zahlen?
Die Hundesteuer in Friedrichsdorf liegt bei 84,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 168,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 792,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Friedrichsdorf?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Friedrichsdorf oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Friedrichsdorf anzumelden?
Zur Anmeldung in Friedrichsdorf benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.
Gibt es in Hessen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Friedrichsdorf?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Friedrichsdorf bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Friedrichsdorf befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Friedrichsdorf oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Friedrichsdorf ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Friedrichsdorf erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Friedrichsdorf?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Friedrichsdorf fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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