Hundesteuer Steinbach (Taunus)anmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund72,00 €pro Jahr
Zweithundca. 144,00 €pro Jahr
Listenhund800,00 €pro Jahr
vs. Ø Hessen-18,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Steinbach (Taunus) geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Steinbach (Taunus)

BehördeStadtverwaltung Steinbach (Taunus)Steueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Hochtaunuskreis.

Zuständiges Amt — Standort Steinbach (Taunus)

Hundesteuersätze Steinbach (Taunus) — Übersicht 2026

KategorieSteinbach (Taunus)Ø HessenDifferenz
Ersthund72,00 €90,00 €-18,00 €
Zweithundca. 144,00 €180,00 €-36,00 €
Listenhund / gefährl. Hund800,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Steinbach (Taunus)). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Steinbach (Taunus) 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Steinbach (Taunus) beträgt 72 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 144 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 800 € pro Jahr.
  • Steinbach (Taunus) liegt damit 18 € unter dem Durchschnitt von Hessen (90 €).
  • Im Hochtaunuskreis ist Steinbach (Taunus) die 8.-teuerste von 13 Gemeinden.
  • Unter den 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Steinbach (Taunus) den 146.-höchsten Satz (Landes-Median: 60 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Steinbach (Taunus) in Hessen.

Wer in Steinbach (Taunus) (Hessen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Steinbach (Taunus) derzeit 72,00 € pro Jahr fällig — 18 € unter dem Durchschnitt von Hessen.

Mit 10.869 Einwohnern auf 25 km² zählt Steinbach (Taunus) zu den Kleinstadtn in Hessen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Steinbach (Taunus).

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Steinbach (Taunus)?

Die Hundesteuer in Steinbach (Taunus) ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 72,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 144,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 800,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Steinbach (Taunus) auf rund 936 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 72€ für Ihren Ersthund können Sie in Steinbach (Taunus) nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Steinbach (Taunus)

Nicht jeder Hundehalter in Steinbach (Taunus) muss den vollen Steuersatz von 72 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Steinbach (Taunus) bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Steinbach (Taunus)

Hessen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Steinbach (Taunus) gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 800,00 € pro Jahr — das ist das 11.1-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Steinbach (Taunus)

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Steinbach (Taunus). Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Steinbach (Taunus))
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Steinbach (Taunus): So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Steinbach (Taunus) sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Hessen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Steinbach (Taunus) gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Hessen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Steinbach (Taunus)?

Mit einem Steuersatz von 72 € pro Jahr für den Ersthund liegt Steinbach (Taunus) 18 € unter dem Durchschnitt von Hessen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Hessen.

Im Hochtaunuskreis ist Steinbach (Taunus) damit die 8.-teuerste von 13 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 74 €). Am günstigsten ist Glashütten mit 54 €, am teuersten Königstein im Taunus mit 96 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Steinbach (Taunus) den 146.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 64 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 60 € — Steinbach (Taunus) liegt 12 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Steinbach (Taunus) einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 144 € statt 72 €).

Bei 10.869 Einwohnern und einer Fläche von 25 km² ist Steinbach (Taunus) als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Steinbach (Taunus)

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Steinbach (Taunus) in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Steinbach (Taunus) wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Steinbach (Taunus) zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Steinbach (Taunus)

Wie viel Hundesteuer muss ich in Steinbach (Taunus) zahlen?

Die Hundesteuer in Steinbach (Taunus) liegt bei 72,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 144,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 800,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Steinbach (Taunus)?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Steinbach (Taunus) oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Steinbach (Taunus) anzumelden?

Zur Anmeldung in Steinbach (Taunus) benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Hessen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Steinbach (Taunus)?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Steinbach (Taunus) bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Steinbach (Taunus) befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Steinbach (Taunus) oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Steinbach (Taunus) ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Steinbach (Taunus) erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Steinbach (Taunus)?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Steinbach (Taunus) fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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