Hundesteuer Bad Soden am Taunusanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Bad Soden am Taunus
Zuständiges Amt — Standort Bad Soden am Taunus
Öffnungszeiten — Steueramt Bad Soden am Taunus
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 07:00–19:00 Uhr | |
| Dienstag | 07:00–19:00 Uhr | |
| Mittwoch | 07:00–19:00 Uhr | |
| Donnerstag | 07:00–19:00 Uhr | |
| Freitag | 07:00–19:00 Uhr | |
| Samstag | 07:00–12:00 Uhr | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Bad Soden am Taunus.
Hundesteuersätze Bad Soden am Taunus — Übersicht 2026
| Kategorie | Bad Soden am Taunus | Ø Hessen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 95.00 € | 90.00 € | +5.00 € |
| Zweithund | 171.00 € | 180.00 € | -9.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 570.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Bad Soden am Taunus, Statistisches Landesamt Hessen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Bad Soden am Taunus 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Bad Soden am Taunus beträgt 95€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 171€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 570€ pro Jahr.
- Bad Soden am Taunus liegt damit 5€ über dem Durchschnitt von Hessen (90€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Bad Soden am Taunus in Hessen.
Hundehalter in Bad Soden am Taunus müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Bad Soden am Taunus. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.
Bei einer Bevölkerung von 23.174 Einwohnern ist Bad Soden am Taunus eine von vielen Gemeinden in Hessen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Bad Soden am Taunus zahlen?
In Bad Soden am Taunus kostet der erste angemeldete Hund 95.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 171.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 570 Euro jährlich.
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Die Kosten von 95€ für Ihren Ersthund können Sie in Bad Soden am Taunus nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Bad Soden am Taunus
Auch wenn die Steuer in Bad Soden am Taunus bei 95.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Bad Soden am Taunus zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Hessen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Bad Soden am Taunus ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 570.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Bad Soden am Taunus
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Bad Soden am Taunus beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Bad Soden am Taunus.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Bad Soden am Taunus: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Bad Soden am Taunus sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Hessen kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Bad Soden am Taunus gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 43% bietet Bad Soden am Taunushervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Hessen generell Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Bad Soden am Taunus speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Bad Soden am Taunus – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Bad Soden am Taunus als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Bad Soden am Taunus.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Hessen eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Bad Soden am Taunus, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Bad Soden am Taunus steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Bad Soden am Taunus über 95.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Bad Soden am Taunus da?
Mit einem Steuersatz von 95€ pro Jahr für den Ersthund liegt Bad Soden am Taunus 5€ über dem Durchschnitt von Hessen. Der Steuersatz in Bad Soden am Taunus bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Hessen.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Bad Soden am Taunus einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (171€ statt 95€).
Bei 23.174 Einwohnern und einer Fläche von 154 km² ist Bad Soden am Taunus als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Bad Soden am Taunus
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Bad Soden am Taunus häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Bad Soden am Taunus wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Bad Soden am Taunus zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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