Hundesteuer Schwalbach am Taunusanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund85,00 €pro Jahr
Zweithundca. 170,00 €pro Jahr
Listenhund500,00 €pro Jahr
vs. Ø Hessen-5,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Schwalbach am Taunus geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Schwalbach am Taunus

BehördeStadtverwaltung Schwalbach am TaunusSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Main-Taunus-Kreis.

Zuständiges Amt — Standort Schwalbach am Taunus

Hundesteuersätze Schwalbach am Taunus — Übersicht 2026

KategorieSchwalbach am TaunusØ HessenDifferenz
Ersthund85,00 €90,00 €-5,00 €
Zweithundca. 170,00 €180,00 €-10,00 €
Listenhund / gefährl. Hund500,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Schwalbach am Taunus). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Schwalbach am Taunus 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Schwalbach am Taunus beträgt 85 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 170 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 500 € pro Jahr.
  • Schwalbach am Taunus liegt damit 5 € unter dem Durchschnitt von Hessen (90 €).
  • Im Main-Taunus-Kreis ist Schwalbach am Taunus die 8.-teuerste von 12 Gemeinden.
  • Unter den 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Schwalbach am Taunus den 66.-höchsten Satz (Landes-Median: 60 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Schwalbach am Taunus in Hessen.

Wer in Schwalbach am Taunus (Hessen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Schwalbach am Taunus derzeit 85,00 € pro Jahr fällig — 5 € unter dem Durchschnitt von Hessen.

Mit 15.566 Einwohnern auf 195 km² zählt Schwalbach am Taunus zu den Kleinstadtn in Hessen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Schwalbach am Taunus.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Schwalbach am Taunus?

Die Hundesteuer in Schwalbach am Taunus ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 85,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 170,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 500,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Schwalbach am Taunus auf rund 1.105 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Schwalbach am Taunus

Nicht jeder Hundehalter in Schwalbach am Taunus muss den vollen Steuersatz von 85 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Schwalbach am Taunus bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Schwalbach am Taunus

Hessen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Schwalbach am Taunus gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 500,00 € pro Jahr — das ist das 5.9-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Schwalbach am Taunus

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Schwalbach am Taunus. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Schwalbach am Taunus)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Schwalbach am Taunus: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Schwalbach am Taunus sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Hessen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Schwalbach am Taunus gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Hessen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Schwalbach am Taunus?

Mit einem Steuersatz von 85 € pro Jahr für den Ersthund liegt Schwalbach am Taunus 5 € unter dem Durchschnitt von Hessen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Hessen.

Im Main-Taunus-Kreis ist Schwalbach am Taunus damit die 8.-teuerste von 12 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 85 €). Am günstigsten ist Kriftel mit 56 €, am teuersten Hochheim am Main mit 110 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Schwalbach am Taunus den 66.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 84 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 60 € — Schwalbach am Taunus liegt 25 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Schwalbach am Taunus einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 170 € statt 85 €).

Bei 15.566 Einwohnern und einer Fläche von 195 km² ist Schwalbach am Taunus als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Schwalbach am Taunus

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Schwalbach am Taunus in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Schwalbach am Taunus wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Schwalbach am Taunus zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schwalbach am Taunus

Wie viel Hundesteuer muss ich in Schwalbach am Taunus zahlen?

Die Hundesteuer in Schwalbach am Taunus liegt bei 85,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 170,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 500,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Schwalbach am Taunus?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Schwalbach am Taunus oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Schwalbach am Taunus anzumelden?

Zur Anmeldung in Schwalbach am Taunus benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Hessen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Schwalbach am Taunus?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Schwalbach am Taunus bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Schwalbach am Taunus befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Schwalbach am Taunus oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Schwalbach am Taunus ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Schwalbach am Taunus erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Schwalbach am Taunus?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Schwalbach am Taunus fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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