Hundesteuer Freigerichtanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund84,00 €pro Jahr
Zweithundca. 168,00 €pro Jahr
Listenhund498,00 €pro Jahr
vs. Ø Hessen-6,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Freigericht geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Freigericht

BehördeStadtverwaltung FreigerichtSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Main-Kinzig-Kreis.

Zuständiges Amt — Standort Freigericht

Hundesteuersätze Freigericht — Übersicht 2026

KategorieFreigerichtØ HessenDifferenz
Ersthund84,00 €90,00 €-6,00 €
Zweithundca. 168,00 €180,00 €-12,00 €
Listenhund / gefährl. Hund498,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Freigericht). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Freigericht 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Freigericht beträgt 84 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 168 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 498 € pro Jahr.
  • Freigericht liegt damit 6 € unter dem Durchschnitt von Hessen (90 €).
  • Im Main-Kinzig-Kreis ist Freigericht die 4.-teuerste von 29 Gemeinden.
  • Unter den 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Freigericht den 84.-höchsten Satz (Landes-Median: 60 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Freigericht in Hessen.

Wer in Freigericht (Hessen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Freigericht derzeit 84,00 € pro Jahr fällig — 6 € unter dem Durchschnitt von Hessen.

Mit 14.782 Einwohnern auf 61 km² zählt Freigericht zu den Kleinstadtn in Hessen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Freigericht.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Freigericht?

Die Hundesteuer in Freigericht ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 84,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 168,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 498,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Freigericht auf rund 1.092 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Freigericht nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Freigericht

Nicht jeder Hundehalter in Freigericht muss den vollen Steuersatz von 84 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Freigericht bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Freigericht

Hessen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Freigericht gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 498,00 € pro Jahr — das ist das 5.9-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Freigericht

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Freigericht. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Freigericht)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Freigericht: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Freigericht sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Hessen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Freigericht gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Hessen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Freigericht?

Mit einem Steuersatz von 84 € pro Jahr für den Ersthund liegt Freigericht 6 € unter dem Durchschnitt von Hessen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Hessen.

Im Main-Kinzig-Kreis ist Freigericht damit die 4.-teuerste von 29 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 65 €). Am günstigsten ist Gründau mit 24 €, am teuersten Maintal mit 96 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Freigericht den 84.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 80 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 60 € — Freigericht liegt 24 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Freigericht einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 168 € statt 84 €).

Bei 14.782 Einwohnern und einer Fläche von 61 km² ist Freigericht als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Freigericht

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Freigericht in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Freigericht wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Freigericht zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Freigericht

Wie viel Hundesteuer muss ich in Freigericht zahlen?

Die Hundesteuer in Freigericht liegt bei 84,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 168,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 498,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Freigericht?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Freigericht oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Freigericht anzumelden?

Zur Anmeldung in Freigericht benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Hessen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Freigericht?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Freigericht bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Freigericht befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Freigericht oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Freigericht ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Freigericht erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Freigericht?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Freigericht fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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