Hundesteuer Frankenfeldanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund49.00pro Jahr
Zweithund88.00pro Jahr
Listenhund294.00pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-23.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Frankenfeld

BehördeStadtverwaltung FrankenfeldSteueramt / Gemeindekasse
AdresseLange Str. 4, 27336 Rethem (Aller)

Zuständiges Amt — Standort Frankenfeld

Öffnungszeiten — Steueramt Frankenfeld

TagÖffnungszeiten
Montag08:30–12:00 Uhr
Dienstag08:30–12:00 Uhr
Mittwoch08:30–12:00 Uhr
Donnerstag08:30–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Frankenfeld.

Hundesteuersätze Frankenfeld — Übersicht 2026

KategorieFrankenfeldØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund49.0072.00 €-23.00
Zweithund88.00144.00 €-56.00
Listenhund / gefährl. Hund294.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Frankenfeld, Statistisches Landesamt Niedersachsen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Frankenfeld 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Frankenfeld beträgt 49€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 88€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 294€ pro Jahr.
  • Frankenfeld liegt damit 23€ unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Frankenfeld in Niedersachsen.

Hundehalter in Frankenfeld müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Frankenfeld. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.

Bei einer Bevölkerung von 509 Einwohnern ist Frankenfeld eine von vielen Gemeinden in Niedersachsen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Frankenfeld zahlen?

Hundehalter in Frankenfeld müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 49.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 88.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 294 Euro jährlich.

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Die Kosten von 49€ für Ihren Ersthund können Sie in Frankenfeld nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Frankenfeld

Die Hundesteuersatzung von Frankenfeld sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 49.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Frankenfeld zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Niedersachsen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Frankenfeld ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 294.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Frankenfeld

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Frankenfeld beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Frankenfeld.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Frankenfeld: So funktioniert es

Das Steueramt Frankenfeld benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:

  • Ihren Personalausweis
  • Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung

Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Niedersachsen eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Frankenfeld gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 42% bietet Frankenfeldhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Frankenfeld speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Frankenfeld – Was tun?

Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Frankenfeld wie folgt vor:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Frankenfeld.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Pflegehunde genießen in Niedersachsen eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Frankenfeld. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.

Ist die Hundesteuer in Frankenfeld steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Frankenfeld über 49.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Frankenfeld da?

Mit einem Steuersatz von 49€ pro Jahr für den Ersthund liegt Frankenfeld 23€ unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Das macht Frankenfeld zu einer der günstigeren Gemeinden für Hundehalter in Niedersachsen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Frankenfeld einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (88€ statt 49€).

Bei 509 Einwohnern und einer Fläche von 55 km² ist Frankenfeld als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Frankenfeld

In Frankenfeld stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Frankenfeld wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Frankenfeld zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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