Hundesteuer Faßberganmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund48,00 €pro Jahr
Zweithund102,00 €pro Jahr
Listenhund660,00 €pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-24,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Faßberg geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Faßberg

BehördeStadtverwaltung FaßbergSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Celle.

Zuständiges Amt — Standort Faßberg

Hundesteuersätze Faßberg — Übersicht 2026

KategorieFaßbergØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund48,00 €72,00 €-24,00 €
Zweithund102,00 €144,00 €-42,00 €
Listenhund / gefährl. Hund660,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Faßberg). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Faßberg 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Faßberg beträgt 48 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 102 € pro Jahr (113 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 660 € pro Jahr.
  • Faßberg liegt damit 24 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Celle ist Faßberg die 12.-teuerste von 20 Gemeinden.
  • Unter den 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Faßberg den 462.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Faßberg in Niedersachsen.

Wer in Faßberg (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Faßberg derzeit 48,00 € pro Jahr fällig — 24 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 6.172 Einwohnern auf 123 km² zählt Faßberg zu den Kleinstadtn in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Faßberg.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Faßberg?

Die Hundesteuer in Faßberg ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 48,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 102,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 113 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 660,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Faßberg auf rund 624 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 48€ für Ihren Ersthund können Sie in Faßberg nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Faßberg

Nicht jeder Hundehalter in Faßberg muss den vollen Steuersatz von 48 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Faßberg bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Faßberg

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Faßberg gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 660,00 € pro Jahr — das ist das 13.8-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Faßberg

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Faßberg. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Faßberg)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Faßberg: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Faßberg sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Faßberg gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Faßberg?

Mit einem Steuersatz von 48 € pro Jahr für den Ersthund liegt Faßberg 24 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Das macht Faßberg zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Niedersachsen.

Im Landkreis Celle ist Faßberg damit die 12.-teuerste von 20 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 50 €). Am günstigsten ist Wienhausen mit 36 €, am teuersten Celle mit 78 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Faßberg den 462.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 49 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Faßberg liegt exakt auf dem Median.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Faßberg einen Aufschlag von 113 % gegenüber dem Ersthund (102 € statt 48 €).

Bei 6.172 Einwohnern und einer Fläche von 123 km² ist Faßberg als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Faßberg

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Faßberg in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Faßberg wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Faßberg zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Faßberg

Wie viel Hundesteuer muss ich in Faßberg zahlen?

Die Hundesteuer in Faßberg liegt bei 48,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet 102,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 660,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Faßberg?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Faßberg oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Faßberg anzumelden?

Zur Anmeldung in Faßberg benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Niedersachsen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Niedersachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Faßberg?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Faßberg bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Faßberg befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Faßberg oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Faßberg ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Faßberg erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Faßberg?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Faßberg fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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